Regelt die Geschäfte präzise und zuverlässig.
Vorteile auf einen Blick
- moderne Konzeption – perfekt für das »Tagesgeschäft« im HGB
- mit Schwerpunkt auf die Personenhandelsgesellschaft
- inklusive Seehandelsrecht
Der »Oetker«
bietet eine eingehende Erläuterung des HGB mit Schwerpunkt auf dem Recht der Personenhandelsgesellschaft unter Einbeziehung des Konzernrechts sowie des Insolvenzrechts. Kommentiert sind auch rechtsgeschäftliche Unternehmensübertragungen, wie vor allem der Unternehmenskauf. Ebenfalls erläutert sind die Vorschriften des Seehandelsrechts.
Die 8. Auflage u.a. mit
- Gesetz zur Umsetzung der RL (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
- FondsstandortG
- FISG
- Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungs-RL
- MoPeG
- Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungs-RL
Rezensionen / Stimmen
"(...) Der ausgezeichnete Kommentar bietet auch in der 7. Auflage eine der besten Kommentierungen des deutschen Handelsrechts für die Praxis."
juralit.online 17.03.2021, zur 7. Auflage 2021
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Oetker in der notariellen Praxis eine hilfreiche Ergänzung darstellt. Gerade für im Handels- und Gesellschaftsrecht tätige Praktiker, ist der Kommentar uneingeschränkt zu empfehlen."
Anton Gordon, BW NotZ 6/2021, zur 7. Auflage 2021
"(...) Das Werk bleibt also für Praktiker weiterhin eine nützliche Hilfe im Tagesgeschäft."
in: GmbH-Steuerpraxis 02/2020, zur 6. Auflage 2019
"(...) Der "Oetker" bietet einen Mittelweg zwischen Kurz- und Großkommentar und ist somit eine gute Alternative zum recht umfangreichen "MüKo zum HGB". Aufgrund seiner präzise und fundierten Darstellung ist das Werk eine nützliche Hilfe im Tagesgeschäft."
Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen, in: AG SPEZIAL 06/21, zur 7. Auflage 2021
"(...) Der 'Oetker' offeriert den Mittelweg zwischen Kurz- und Großkommentar. Das hat den Vorteil, dass sich sein Umfang immer noch in einem Rahmen bewegt, der eine hohe Auflagenfrequenz erlaubt. Tatsächlich ist es dem Verlag mithin unter Wettbewerbsgesichtspunkten ein Anliegen, den Titel mit dem Alleinstellungsmerkmal bestmöglicher Aktualität auszustatten."
Diplom-Rechtspfleger Steffen Kögel, Winnenden, in: Rpfleger 12/2019, zur 6. Auflage 2019