Die Arbeit reiht sich in das Forschungsgebiet der Grundlagen und Ausgestaltung unternehmerischer Haftung für Menschenrechtsverletzungen ein. Ihr liegt die Frage zu Grunde, ob und wie das Strafrecht vor Menschenrechtsverletzungen schützen kann, und sie konzentriert sich auf täterschaftliche Haftungsmodelle im Wirtschaftsvölkerstrafrecht. Untersucht werden die Vorgesetztenverantwortlichkeit und die Geschäftsherrenhaftung, sowie die Täterschaft kraft Organisationsherrschaft. Für die Übertragung auf transnationale Sachverhalte, denen schwere Menschenrechtsverletzungen zugrunde liegen, ist eine Modifikation nötig, die sich im Modell der menschenrechtsakzessorischen Geschäftsherrenhaftung finden lässt. Die Autorin analysiert, wie Pflichten für Unternehmensmitarbeitende bei schweren Menschenrechtsverletzungen zu interpretieren sind. Zur Konkretisierung wird insbesondere auf außerstrafrechtliche Regularien wie die UN-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte Bezug genommen.
Rezensionen / Stimmen
»Das Werk zeichnet sich durch seine umfassende Analyse eines oft vernachlässigten, jedoch äußerst bedeutsamen Themas aus. Franziska Oehm gelingt es hervorragend, die Bedeutung dieses Themas hervorzuheben und auf verständliche Weise tiefgehende Einblicke in die komplexe Materie zu gewähren.« Antonia Seitz, in: Newsletter Meschenrechte, 2/2025
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2023
Uni. Erlangen-Nürnberg
Sprache
Verlagsort
Produkt-Hinweis
Broschur/Paperback
Klebebindung
Maße
Höhe: 227 mm
Breite: 158 mm
Dicke: 20 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-19062-1 (9783428190621)
Schweitzer Klassifikation
Franziska Oehm studied law in Madrid and Erlangen-Nuremberg and completed her legal clerkship in Frankfurt, Berlin and at the Permanent Mission of Germany to the United Nations in New York. Her doctoral thesis formed part of the research project »Human Rights as a Standard for Transnational Economic Law« at the University of Erlangen-Nuremberg. As a researcher and lecturer in international criminal law, she visited California, Colombia and Cambodia. Currently, she is a researcher and policy advisor at the German Institute for Human Rights in Berlin, specialising in business and human rights.
A. Wirtschaftsvölkerstrafrecht im strafrechtlichen Mehrebenensystem
Völkerstrafrecht im strafrechtlichen Mehrebenensystem - Wirtschaftsvölkerstrafrecht im strafrechtlichen Mehrebenensystem - Zusammenfassung
B. Theoretische Grundlagen des Menschenrechtsschutzes durch Wirtschaftsvölkerstrafrecht Legitimationsgrundlagen und Strafzwecke des Völkerstrafrechts - Schutzzweck des Wirtschaftsstrafrechts - Strafzwecke im Wirtschaftsvölkerstrafrecht - Zusammenfassung zu den theoretischen Grundlagen des Wirtschaftsvölkerstrafrechts und Ausblick
C. Haftungsmodelle in den Nürnberger Industriellenprozessen und Übertragbarkeit auf ein modernes Wirtschaftsvölkerstrafrecht
Die Industriellenprozesse nach dem Zweiten Weltkrieg - Die Anklagepunkte in den Nürnberger Industriellenprozessen und Zurechnung zur Unternehmensspitze - Übertragung der Erkenntnisse aus den Industriellenprozessen auf das moderne Wirtschaftsvölkerstrafrecht
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Die Ursprünge der Vorgesetztenverantwortlichkeit im Völkerstrafrecht - Ebenenübergreifende Systematisierung der Kernprobleme unternehmerischer Vorgesetztenverantwortlichkeit - Die unternehmerische Vorgesetztenverantwortlichkeit nach Art. 28 b) ICC-Statut - Unternehmerische Vorgesetztenverantwortlichkeit nach dem VStGB - Vergleichende Schlussbetrachtungen zur unternehmerischen Vorgesetztenverantwortlichkeit nach dem ICC-Statut und dem VStGB
E. Die menschenrechtsakzessorische Geschäftsherrenhaftung als Unterlassungshaftung Anwendungsbereich des deutschen Strafrechts - Die Geschäftsherrenhaftung als umstrittenes Haftungsmodell - Die menschenrechtsakzessorische Geschäftsherrenhaftung - Abschließendes Fazit zu den konvergierenden Haftungsmodellen der Vorgesetztenverantwortlichkeit und der menschenrechtsakzessorischen Geschäftsherrenhaftung
F. Organisationsherrschaft im Wirtschaftsvölkerstrafrecht
Mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft - Anwendungsfälle der Organisationsherrschaft auf makrokriminelle Delegation und Organisation - Organisationsherrschaft in Wirtschaftsunternehmen - Übertragung der Organisationsherrschaftslehre auf das Wirtschaftsvölkerstrafrecht