Ausgangspunkt der Arbeit ist die Fragestellung, ob und inwieweit es zwischen den arbeitsgerichtlichen Verfahrensarten, dem Urteils- und dem Beschlußverfahren, zu einer prozessualen Bindungswirkung kommen kann. Mangels verfahrensgesetzlicher Regelungen oder einer gesetzlich angeordneten Rechtskrafterstreckung ist eine Harmonisierung der Entscheidungsfindung beider Verfahren nicht von vornherein gewährleistet. Die Klärung dieser Problematik macht eine Auseinandersetzung mit den allgemein anerkannten zivilprozessualen Grundsätzen sowie mit grundlegenden Streitfragen des Prozeßrechts notwendig und berührt zugleich in vielfältiger Weise das materielle Arbeitsrecht. Das Ergebnis der Untersuchung ist die Herleitung und Begründung einer rechtlich verbindlichen Erweiterung der Rechtskraftwirkung eines arbeitsgerichtlichen Beschlusses über den Kreis der Verfahrensbeteiligten hinaus.
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-37409-2 (9783631374092)
Schweitzer Klassifikation
Die Autorin: Nicole Nottebom, geboren 1973, schloß 1997 das Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum mit der ersten juristischen Staatsprüfung ab. Sie ist seit 1993 am Lehrstuhl für Zivilprozeßrecht, Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht von Professor Dr. Klaus Schreiber tätig. Seit 1999 befindet sie sich im juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Bochum. Die Promotion durch die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum erfolgte im Mai 2000.
Aus dem Inhalt: Verfahrensarten des Arbeitsgerichtsgesetzes - «Präjudizielle Bindungswirkung» in Judikatur und Lehre - Materielle Rechtskraft und ihre Grenzen im arbeitsgerichtlichen Verfahren - Der Beteiligtenbegriff des Beschlußverfahrens - Grundlagen einer Rechtskrafterstreckung - Gesetzesübergreifende Erweiterung der materiellen Rechtskraftwirkung im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren und ihre Vereinbarkeit mit dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz.