Das Kapitalschutzrecht der GmbH gerät in jüngerer Vergangenheit zunehmend unter Druck. Grundgedanken sowie einzelne Regelungen werden hinterfragt, Alternativmodelle diskutiert und Reformgesetze auf den Weg gebracht. Ausschlaggebend für diese Entwicklung war neben Internationalisierungsbestrebungen auf dem Gebiet der Rechnungslegung sowie einzelner nationaler und europäischer Reformbestrebungen vor allem der durch Entscheidungen des EuGH ausgeschriebene Wettbewerb der europäischen Gesellschaftsrechte. Häufig wurde dabei der Eindruck erweckt, dass die vom deutschen Gesetzgeber den Unternehmensgründern zur Verfügung gestellte Rechtsform der GmbH gegenüber ausländischen Rechtsformen bereits ins Hintertreffen geraten sei.
Vor diesem Hintergrund untersucht die vorliegende Arbeit, inwiefern das Kapitalschutzrecht der GmbH einer Neubewertung bedarf. Ausgangspunkt ist dabei das Verhältnis der gesetzlichen Vorschriften zum Gläubigerschutz durch Bindung des Gesellschaftsvermögens zu den korrespondierenden vertraglichen Sicherungsmöglichkeiten von Gesellschaftsgläubigern.
Die Arbeit spannt den Bogen von grundlegenden Betrachtungen zur Notwendigkeit gläubigerschützender Vorschriften sowie dem Verhältnis gesetzlicher und vertraglicher Schutzmechanismen zueinander über eine Analyse des tatsächlichen Niveaus gesetzlicher und vertraglicher Schutzvorschriften mit Bezug zum Gesellschaftsvermögen. Verschiedene Reformansätze eines vermögensbezogenen Gläubigerschutzes werden untersucht und auf ihre Überzeugungskraft geprüft. Die Arbeit schließt mit der Zusammenführung der gefundenen Ergebnisse: Wie sollte der vermögensbezogene Gläubigerschutz in der GmbH zukünftig ausgestaltet werden?
Thesis
Dissertationsschrift
2007
Universität Hamburg
Auflage
Sprache
Zielgruppe
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-89936-605-1 (9783899366051)
Schweitzer Klassifikation
Tobias Nikoleyczik, geboren am 23. Dezember 1975 in Hannover. Studium der Rechtswissenschaften in Passau, London (King's College - Diploma in Legal Studies) und München. Erstes Staatsexamen im März 2002, zweites Staatsexamen im November 2004, jeweils in München. Seit Dezember 2004 Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer internationalen Anwaltssozietät in München und Düsseldorf. Promotion zum Dr. iur. im April 2007 durch die Universität Hamburg bei Prof. Dr. Heribert Hirte, LL.M. (Berkeley).