A. Dopingkontrollsystem und Persönlichkeitsrecht - B. Bedeutung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts für die Unterwerfung unter das Dopingkontrollregime und die Verwertung von Verfahrensergebnissen für Verbands- und Sponsorenentscheidungen: Unterwerfung unter das Dopingkontrollregime als Aufnahme-, Teilnahme- und Fördervoraussetzung - Verwertbarkeit personenbezogener Informationen für Verbandsentscheidungen - Kündigung von Sponsorenverträgen auf der Grundlage von Verbandsentscheidungen in Dopingangelegenheiten - C. Vereinsgerichtliche, schiedsgerichtliche und gerichtliche Kontrolle von Anti-Doping-Maßnahmen der Verbände: Vereinsgerichtliche Kontrolle - Schiedsgerichtliche Kontrolle - Gerichtliche Kontrolle - D. Untersuchung der einzelnen Anti-Doping-Maßnahmen anhand des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Datenschutzgesetze: Das Dopingverbot - Dopingkontrolle mittels Kontrolle des äußeren Erscheinungsbildes - Die Dopingkontrolle per Urinprobe - Dopingkontrolle per Blutprobe - Abnahme von DANN-Proben - Erfassung der Athleten als Vereinsmitglieder, in Wettkampfteilnehmerlisten, zur Erstellung von Kaderlisten und in Testpoollisten - Verpflichtung der Athleten zur lückenlosen Bekanntgabe ihres Aufenthaltsortes - Weiterleitung der Aufenthaltsdaten an die Kontrollunternehmen - Die Obliegenheit zur Erwirkung einer Medizinischen Ausnahmegenehmigung - Die Probenanalyse - Aufbewahrung und Weiterleitung von Proben nach erfolgter Analyse, insbesondere Aufbewahrung zu Vergleichszwecken oder zur späteren weiteren Analyse - Die "Erste Überprüfung" des Analyseergebnisses durch die NADA - Aufbewahrung und Weiterleitung von Analyseergebnissen - E. Ergebniszusammenfassung - F. Fazit - Literaturverzeichnis