Die Zeugnisverweigerungsrechte von Angehörigen und Berufsgeheimnisträgern sind de lege lata im Strafverfahren nur unvollkommen geschützt. Eine Analyse der §§ 52 und 53 StPO ergibt, dass die Zeugnisverweigerungsrechte Ausdruck grundrechtlicher und anderer verfassungsrechtlicher Verbürgungen sind. Dies zeigt auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum großen Lauschangriff, die in ihren Auswirkungen ausführlich diskutiert wird. Von einer Neuregelung der §§ 52 und 53 StPO ausgehend stellt der Verfasser einen Gesetzentwurf vor, der die Zeugnisverweigerungsrechte bei strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen berücksichtigt. Hierbei werden die Zeugnisverweigerungsrechte nach ihrer jeweiligen Wertigkeit unterschiedlich behandelt und mit den Erfordernissen einer effektiven Strafverfolgung zum Ausgleich gebracht: Die Skala reicht von Beweiserhebungsverboten bis zu relativen Beweisverwertungsverboten.
Rezensionen / Stimmen
«Neumann hat eine angenehm unkonventionelle Art, die Dinge zu betrachten, und hat dadurch eine beachtenswerte Arbeit zu einem spannenden, aktuellen Thema geschrieben.» (Michael Tsambikakis, Goltdammer's Archiv für Strafrecht)
Reihe
Thesis
Auflage
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 210 mm
Breite: 148 mm
Dicke: 24 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-54585-0 (9783631545850)
Schweitzer Klassifikation
Der Autor: Bernd Neumann wurde 1975 in Lauffen am Neckar geboren. Ab 1995 studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim und legte 2001 die Erste juristische Staatsprüfung ab. Danach war er als Assistent am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtstheorie von Prof. Dr. Jürgen Wolter an der Universität Mannheim tätig. 2003 nahm er sein Referendariat am Landgericht Darmstadt auf.
Aus dem Inhalt: Schutzzweck der Zeugnisverweigerungsrechte der Angehörigen und Berufsgeheimnisträger mit Novellierungsvorschlägen zu §§ 52 und 53 StPO - Berücksichtigung der Zeugnisverweigerungsrechte bei Ermittlungsmaßnahmen de lege lata und de lege ferenda aus der Perspektive der Grundrechte und sonstiger verfassungsrechtlicher Verbürgungen.