Bund, Länder und Gemeinden besitzen im Verfassungsrecht eigenständige Kompetenzen und sie beziehen sich bei der Planung auf dasselbe Gebiet. Deshalb können sich daraus Konflikte zwischen Planungsträgern ergeben. Aber die bisherige Problematik der organisatorischen Fehlentwicklung der zum Kernbereich der verfassungsrechtlichen Selbstverwaltungsgarantie gehörenden gemeindlichen Planungshoheit besteht vor allem in der grundrechtsähnlichen Stellung der gemeindlichen Planungskompetenz. Da die gemeindliche Planungshoheit kein Grundrecht, sondern eine Kompetenz ist, hat sich der Schutz der gemeindlichen Planungshoheit als Zuordnung planerischer Gestaltungskompetenz an dem planungsrechtlichen, arbeitsteilig gestuften Aufgabenverbund zu orientieren und ist damit als Kompetenzschutz zu verstehen.
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-33257-3 (9783631332573)
Schweitzer Klassifikation
Der Autor: Nam-Cheol Kim wurde 1964 in Seoul/Korea geboren. Dort studierte er Rechtswissenschaft und erwarb die akademischen Grade eines Bachelor of Law bzw. Master of Law. Von 1991 bis 1997 studierte er Rechtswissenschaft an der Eberhard-Karl-Universität Tübingen. Er ist zur Zeit in Korea als Privatdozent tätig.
Aus dem Inhalt: Selbstverwaltungsgarantie - Gemeindliche Planungshoheit und überörtliche Planungen - Kompetenzschutz im Rückkoppelungszusammenhang der örtlichen und überörtlichen Gesamtplanung - Örtliche und überörtliche Planungen in der Republik Korea.