Die Arbeit geht der Frage nach, ob und welche Vereinbarungen in Handelsvertreterverträgen nicht unter Art. 101 AEUV fallen (sog. Handelsvertreterprivileg). Gegenstand ist somit die nach wie vor aktuelle Diskussion zur dogmatischen Anknüpfung, den Voraussetzungen und der Reichweite der Privilegierung. Unter genauer Betrachtung der relevanten Vorschriften wird ein detailliertes Konzept zur kartellrechtlichen Beurteilung von Handelsvertreterverträgen entwickelt, das im Einklang mit der einschlägigen (Unions-)Rechtsprechung und den Vertikal-Leitlinien der EU-Kommission steht. Dabei wird deutlich, worauf es bei der Einordnung eines Absatzmittlers als echter Handelsvertreter wirklich ankommt und es ergeben sich klare Abgrenzungshilfen für die Praxis. Gleichzeitig wird aufgezeigt, dass Mehrfirmenvertreter, Handelsvertreter mit Doppelprägung und Online-Handelsplattformen als echte Handelsvertreter zu qualifizieren sein können und dann unter das Handelsvertreterprivileg fallen.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2022
Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (Oder)
Auflage
Sprache
Verlagsort
Illustrationen
1
1 s/w Abbildung
1 Abb.; 373 S., 1 schw.-w. Abb.
Maße
Höhe: 232 mm
Breite: 160 mm
Dicke: 22 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-18629-7 (9783428186297)
Schweitzer Klassifikation
Bastian Müller studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School, Hamburg. Nach erfolgreichem Abschluss des ersten Staatsexamens Anfang 2020, widmete er sich seinem Promotionsvorhaben an der Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (Oder). Gleichzeitig war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer internationalen Wirtschaftskanzlei im Bereich Kartell-recht tätig. Seit April 2021 ist Bastian Müller Rechtsreferendar am Hanseatischen Oberlandesgericht, Hamburg. Dabei absolvierte er bislang u.a. Stationen bei der Europäischen Kommission in Brüssel (Generaldirektion Wettbewerb) sowie bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei im Bereich Dispute Resolution.