Die Arbeit untersucht strafverfahrensrechtliche Ermittlungsmethoden im Kontext der internationalen Strafrechtshilfe. Ausgangspunkt der Untersuchung sind dabei die sog. Anom-Chatforen, die als Telekommunikationsplattform für die Organisierte Kriminalität dienten und von amerikanischen Strafverfolgungsbehörden in Kenntnis dieser Nutzung entwickelt wurden. Die Anom-Chatforen als exemplarischen Anknüpfungspunkt nehmend, untersucht die Arbeit die Organisierte Kriminalität sowie deren Zusammenhänge mit der Nutzung von verschlüsselter Telekommunikation. Zudem widmet sich die Arbeit insbesondere der Frage, unter welchen Voraussetzungen im Ausland erhobene Beweise in inländischen Strafverfahren verwertbar sind und ob ein Vorgehen wie bei den Anom-Chatforen etwaige Beweisverbote begründet. Nach Untersuchung aller maßgeblichen rechtlichen Aspekte bejaht die Arbeit die Verwertbarkeit der Daten. Zudem könnten auch inländische Strafverfolgungsbehörden auf ähnliche Weise Daten erheben und verwerten.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2024
Universität Tübingen
Sprache
Verlagsort
Maße
Höhe: 233 mm
Breite: 157 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-19588-6 (9783428195886)
Schweitzer Klassifikation
Maximilian Mrokon obtained his general higher education entrance qualification in 2016. From 2016 to 2021, he studied law at the Eberhard Karls University in Tübingen, specializing in civil procedure and insolvency law. In 2021, he passed the First State Examination in Tübingen. He subsequently completed his legal clerkship at the Tübingen Regional Court. In 2023, he passed the Second State Examination in Stuttgart. From 2022 to 2025, he pursued a doctoral project at the Eberhard Karls University of Tübingen under the supervision of Prof. Dr. Jörg Eisele, which was completed in 2025. The author has been admitted to the bar since 2025.
1. Kapitel
Einführung - Ziel der Untersuchung
2. Kapitel
A. Tatsächliche und rechtliche Grundlagen: Tatsächlicher Sachverhalt und technische Grundlagen - Rechtliche Grundlagen
3. Kapitel
A. Verwertbarkeit der erlangten Daten aus »Anom-Chatforen«: Einordnung in den Rahmen der repressiven Rechtshilfe? - Anwendbare Ermächtigungsgrundlage - Mögliche Beweis(verwertungs)verbote - B. Abschließende Betrachtung: Wiederholbarkeit der »Anom«-Ermittlungen - Weitere Ansätze zum Umgang mit verschlüsselter Kommunikation