Die Exklusivvermarktung von Lebensgeschichten und sonstigen persönlichkeitsrechtlich geschützten Informationen hat in der medienrechtlichen Praxis in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Trotz der großen praktischen Relevanz sind viele der damit einhergehenden persönlichkeits-, vertrags- und wettbewerbsrechtlichen Probleme noch weitgehend ungelöst. Die Arbeit geht der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen betroffene Persönlichkeiten ein «Recht an der eigenen Story» geltend machen können. Erörtert werden die vertragsrechtlichen Besonderheiten, die es bei der Abfassung von Exklusivvereinbarungen zu beachten gilt. Im Hinblick auf die Wirksamkeitsgrenze des § 138 I BGB werden die wichtigsten Fallgruppen dargestellt und diskutiert. Ein Schwerpunkt wird dabei auf die Bewertung des sog. Scheckbuchjournalismus sowie des sog. «Zeugenkaufs» anläßlich brisanter Gerichtsverfahren gelegt. Das letzte Kapitel beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit ein Medium durch einen Exklusivvertrag verhindern kann, daß konkurrierende Medien einen bestimmten Tatsachenstoff ihrerseits veröffentlichen. Die durch die Untersuchung gewonnen Erkenntnisse sind für Medienschaffende wie für die betroffenen Persönlichkeiten gleichermaßen interessant.
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-39730-5 (9783631397305)
Schweitzer Klassifikation
Der Autor: Oliver Moosmann wurde 1972 in Stockach am Bodensee geboren. Von 1993 bis 1999 Studium der Rechtswissenschaft und Politik an den Universitäten Freiburg i. Br. und Grenoble, Frankreich. Anschließend Promotion bei Prof. Dr. Manfred Rehbinder. Seit Dezember 2001 Referendariat in Lübeck und Hamburg.
Aus dem Inhalt: Gegenstände medienrechtlicher Exklusivverträge - Exklusivverträge über persönlichkeitsrechtlich geschützte Informationen - Rechtsnatur und vertragliche Gestaltung medienrechtlicher Exklusivverträge - Grenzen des Exklusivvertrages nach § 138 Abs. 1 BGB - Rechtliche Durchsetzbarkeit des Exklusivvertrages.