Dieser Band ist Teil einer Reihe, die die Hagen Law School in ihren Lehrgängen für Fachanwälte einsetzt. Alle Texte sind nach den Anforderungen der FAO konzipiert und werden unter wissenschaftlicher Begleitung von renommierten Rechtspraktikern verfasst. Die Publikationen der Hagen Law School eignen sich für Fachleute wie für Leser mit juristischer Vorbildung und besonders praxisorientiertem Interesse.
Auflage
Sprache
Verlagsort
Maße
Höhe: 22.7 cm
Breite: 15.3 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-7321-0369-0 (9783732103690)
Schweitzer Klassifikation
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Trier und dem Rechtsreferendariat in Koblenz - mit zeitweiser Nebentätigkeit als amtlich bestellter Vertreter mehrerer Rechtsanwälte - begann Thomas Mittendorf seine berufliche Tätigkeit von 1996 bis 2002 als Rechtsanwalt bei der auf Haftungs- und Versicherungsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei BLD Bach Langheid Dallmayr in München. Von 2002 bis 2006 wechselte er als Leiter der Schadenabteilung zur deutschen Niederlassung des Spezialversicherers Hiscox und wurde nach kurzer Zeit auch Mitglied des Management-Teams. Von 2006 bis 2007 übernahm er - zwischenzeitlich Prokurist - zusätzlich die Leitung der Rechtsabteilung und des Wording-Committees. Von 2007 bis 2008 war er European Claims Manager und Mitglied des Management-Teams von Hiscox Europe. Im Jahr 2008 - inzwischen Fachanwalt für Versicherungsrecht - kehrte Thomas Mittendorf als Partner zur Anwaltskanzlei BLD Bach Langheid Dallmayr zurück. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind die Sachversicherung, technische Versicherungen und die Regressführung für Sachversicherer. Darüber hinaus ist er im Bereich der Vermögensschadenshaftpflicht-Versicherung (insbesondere für Anlageberater, Makler, Versicherungsvertreter, Rechtsanwälte und IT-Unternehmen), der D&O-Versicherung und der Luftfahrtversicherung tätig. Für die wertvolle Unterstützung bei der Erstellung der 3. Auflage dieses Buchs, insbesondere bei der Neubearbeitung der Teile "Ombudsmannbeschwerde" und "Recht der Versicherungsaufsicht", gebührt Herrn Rechtsanwalt Vladimir Krasyuk der besondere Dank des Autors.