Character Merchandising ist die wirtschaftliche Verwertung von Characters. Characters sind fiktive Figuren wie beispielsweise Lara Croft und Mickey Mouse. Character Merchandising setzt voraus, dass Dritten die Benutzung der Characters verboten werden kann. Die vorliegende Arbeit setzt sich mit dem markenrechtlichen Schutz von Characters als möglicher Grundlage des Merchandising auseinander. Im ersten Teil der Arbeit legt der Autor die tatsächlichen und wirtschaftlichen Grundlagen des Character Merchandising dar. Im zweiten Teil beschäftigt er sich mit dem Schutz von Characters als Marke. Hierzu erläutert der Autor die Funktionen der Marke und bestimmt die Markenfähigkeit sowie die Eintragungsfähigkeit der Erscheinungsformen von Characters. Auf dieser Grundlage stellt der Autor den Umfang des Characterschutzes gemäß § 14 MarkenG eingehend dar. Schließlich wird die rechtserhaltende Benutzung eines als Marke geschützten Characters erläutert, insbesondere die von der Eintragung abweichende Benutzung gemäß § 26 Abs. 2 MarkenG.
Reihe
Thesis
Auflage
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 210 mm
Breite: 148 mm
Dicke: 21 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-50877-0 (9783631508770)
Schweitzer Klassifikation
Der Autor: Matthias F. Meyer wurde 1972 in Düsseldorf geboren. Er begann zum Wintersemester 1992/1993 das Studium der Rechtswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster. Nach dem ersten Staatsexamen Anfang 1997 absolvierte er von 1998 bis 2000 sein Referendariat beim Landgericht Düsseldorf. Der Autor promovierte an der Universität Potsdam und stellte seine Dissertation Anfang 2002 fertig. Seit April 2002 arbeitet der Autor als Rechtsanwalt in Düsseldorf im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere im Marken- und Patentrecht.
Aus dem Inhalt: Der Begriff des Character Merchandising - Tatsächliche und wirtschaftliche Grundlagen - Die Funktionen der Marke - Die Markenfähigkeit von Characters - Die Markenkategorien gemäß § 4 MarkenG - Die absoluten Schutzhindernisse gemäß § 8 MarkenG - Die Markenverletzung gemäß § 14 MarkenG - Die rechtserhaltende Benutzung gemäß § 26 MarkenG, insbesondere die von der Eintragung abweichende Benutzung gemäß § 26 Abs. 2 MarkenG.