Vorwort
Erwerbsmöglichkeiten
- Das Architektenhaus
- Das Baubetreuungsobjekt
- Das Bauträgerobjekt
- Das Fertighaus
- Der Erwerb bei einer Versteigerung
Grundstück
- Woher bekomme ich ein Grundstück?
- Grundstücksanalyse
- Bebaubarkeit des Grundstücks
- Baunutzungsverordnung/Bebauungsplan
- Auszug aus einem Bebauungsplan
- Kalkulation des Grundstückskaufpreises und der Nebenkosten
Planung
- Nachhaltiges Planen
Kalkulation der Gesamtbaukosten
- Grundstückskosten und Grundstücksnebenkosten
- Erschließungskosten
- Baukosten
- Hausnebenkosten
- Gesamtbaukosten
- Prozentuale Aufschlüsselung der Baukosten
Finanzierung
- Was kann ich mir leisten?
- Hypotheken
- Disagio/Damnum
- Effektivzins
- Nebenkosten
- Bausparen
- Versicherungshypothek
- Wo Kreditgeber die Belastungsgrenze ziehen
Eigenleistung
Baubeschreibung
Bauzeitenplan
- Darstellung eines Bauzeitenplans
- Erläuterungen zum Bauzeitenplan
Gewerke
- Abbruch/Rodung
- Erdarbeiten
- Baugrubenumschließung
- Unterfangungsarbeiten
- Wasserhaltungsarbeiten
- Rohbau
- Dach
- Fenster und Rollläden
- Haustechnik
- Putzarbeiten
- Estrich
- Innentüren
- Malerarbeiten
- Bodenbeläge
Energiegewinnungssysteme - erneuerbare Energien
- Solarkollektoranlagen
- Photovoltaikanlagen
- Wärmepumpen
- Förderprogramme
Die Energieeinsparverordnung
- Chronik der Verordnungsgebung
- Energiebilanz eines Wohngebäudes
- Monatsbilanzverfahren nach DIN V 4108-6: Verfahrensweg
- Was ist ein energieeffizientes Gebäude?
Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI)
- Die Eckpunkte der HOAI 2013
- Leistungen und Leistungsbilder (§ 3 HOAI)
- Anrechenbare Kosten (§ 4 HOAI)
- Honorarzonen (§ 5 HOAI)
- Grundlagen des Honorars (§ 6 HOAI)
- Honorarvereinbarung (§ 7 HOAI)
- Nebenkosten (§ 14 HOAI)
- Zahlungen (§ 15 HOAI)
- Honorare für Grundleistungen bei Gebäuden (§ 35 HOAI)
- Beispiel: Ermittlung des Architektenhonorars mithilfe der HOAI
Makler- und Bauträgeverordnung (MaBV)
- Einblick in die Makler- und Bauträgerverordnung
- Mängelrechte
- Überblick: das Forderungssicherungsgesetz
Bauphysik
- Wärmeschutz
- Schallschutz
- Brandschutz
- Feuchtigkeitsschutz
- Holzschutz
Abnahme
- Arten von Abnahmen
- Rechtliche Wirkungen einer Abnahme
- Abnahme- und Übergabeprotokoll
- Beurteilung der Mangelfreiheit
- Nacherfüllung und Mängelansprüche
Versicherungen
- Versicherungen während der Bauzeit
- Versicherungen nach Bezug
Sicherheit für Haus und Wohnung
Umzug
Checklisten zur Qualitätskontrolle für die wesentlichen Gewerke
Abbildungsverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Ohne den eigenen Arbeitseinsatz können sich viele Bundesbürger den Traum vom eigenen Haus nicht leisten. Der Anteil der Eigenleistung der "Selbstbau-Profis" wird immer höher. So werden bei der Erstellung von Häusern im Durchschnitt 15.000 bis 35.000 Euro der Baukosten eingespart. Ein Vorteil der Eigenleistung ist, dass sie in der Regel als Eigenkapitalanteil von den Kreditgebern anerkannt wird, sofern sie etwa 15 % der Baukosten nicht überschreitet. Der Bauherr sollte jedoch den Anteil der Eigenleistung richtig ab- und einschätzen; bei der Finanzierung darf dieser Posten nicht dazu genutzt werden, um bestehende Finanzierungslücken zu verschleiern.
Mit Eigenleistungen lassen sich die Baukosten reduzieren. Somit kann auch der Kostenanteil für die Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 bis 6,5 % (abhängig vom jeweiligen Bundesland) eingespart werden, da beim Kauf vom Bauträger (Kauf von Grundstück und Bauleistung in einem Vertrag) die Grunderwerbsteuer über die gesamte Kaufvertragssumme erhoben wird. Diese Einsparung sollte jedoch nicht im Vordergrund stehen, da die Kostenersparnis bei einem Eigenleistungsanteil von z. B. 25.000 Euro lediglich 875 Euro (bei 3,5 % Grunderwerbsteuer) beträgt.
Der Bauherr sollte nur solche Leistungen selbst erbringen - sofern er kein Fachmann ist -, die keine so hohen fachlichen und technischen Anforderungen an die Bauausführung stellen und für die er das notwendige handwerkliche Geschick und Organisationstalent mitbringt. Hier kommen meist folgende Gewerke infrage:
- Malerarbeiten
- Bodenbeläge
- Setzen der Innentüren
- Dachgeschossausbau
- Erstellung der Außenanlagen
Verlangt werden bei umfangreichen Eigenleistungen auch die Kenntnis von Bauvorschriften, DIN-Normen, handwerklich-konstruktives Fachwissen und die Beachtung der Sicherheitsvorschriften. Daher sollte sich jeder Bauwillige die Frage stellen, ob er diese Verantwortung übernehmen kann. In Zweifelsfällen sollte sich der Bauherr nicht für seinen Einsatz entscheiden, wenn dadurch Mängelansprüche verloren gehen.