Die Handelsregisterverordnung legt unter anderem den Inhalt der Eintragung im Register fest. Unternehmerische Entscheidungen werden häufig durch rechtliche und steuerliche Gestaltungen umgesetzt, deren Wirksamkeit die Eintragung in das Handelsregister voraussetzt.
Ende 2001 hat der Gesetzgeber mit zwei Novellen der Handelsregisterverordnung die Voraussetzungen für die bundesweite Umstellung der bislang in Papierform geführten Handelsregister auf maschinell geführte Register in Form automatisierter Dateien konkretisiert. Die Umstellung des Handelsregisters auf Datenbanken bringt nicht nur bedeutsame Änderungen in den Verfahrensabläufen der betroffenen Registergerichte mit sich, sondern hat auch Einfluss auf die künftige Arbeit von Notaren, Rechtsanwälten und Beratern. Zudem ändern sich für alle Beteiligten die Möglichkeiten der Einsichtnahme in das Handelsregister und das Verfahren für den Abruf von Daten.
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Produkt-Info
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Notare und ihre Mitarbeiter, die im Handelsregister tätigen Richter und Rechtspfleger, Unternehmensberater und -juristen
Maße
Höhe: 210 mm
Breite: 136 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-504-45512-5 (9783504455125)
Schweitzer Klassifikation
Als Richter zurzeit damit befasst, in fachlicher Hinsicht die Voraussetzungen für die Einführung eines maschinell geführten Handelsregisters bei einem Amtsgericht zu schaffen und somit mit der Materie bestens vertraut.