Diese Studie greift den Gedanken der Reformgesetze zum Versammlungsgesetz und zum StGB auf, daß die 125, 125 a StGB und das Versammlungs- und Schutzwaffenverbot die Versammlungsfreiheit schützen. Zunächst klärt sie den Gewährleistungsbereich des Art. 8 GG und beschäftigt sich dann mit der Frage, ob der Staat zur Strafbewehrung von Eingriffen in die Versammlungsfreiheit verpflichtet ist. Die positiv-rechtliche Umsetzung der verfassungsrechtlich begründeten Strafpflicht führt nicht nur zu einer neuen Rechtsgutbestimmung beim Landfriedensbruch, sondern zu einem echten Wechsel der Blickrichtung. Sie zeigt auf, wie mit dem geltenden Strafrecht die Versammlungsfreiheit als Bestandteil des friedlichen Volkswillensbildungsprozesses geschützt werden kann.
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-49015-0 (9783631490150)
Schweitzer Klassifikation
Der Autor: Georg Meiski wurde 1963 in Remscheid geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau und bestand dort 1988 und 1992 das Erste und Zweite Juristische Staatsexamen. 1993 trat er in den Justizdienst des Freistaates Bayern ein, war zunächst Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft b.d. LG Deggendorf und ist seit 1994 Zivilrichter beim Amtsgericht Viechtach.
Aus dem Inhalt: Der Autor stellt dar, wie das Strafrecht die Versammlungsfreiheit als Element des demokratischen Volkswillensbildungsprozesses schützt. Er untersucht den Gewährleistungsbereich der Versammlungsfreiheit, definiert den Friedlichkeitsbegriff des Art. 8 I GG und zeigt, auf welche Weise Gewalttäter die Versammlungsfreiheit gefährden. Es wird eine Strafpflicht zum Schutze der Versammlungsfreiheit begründet und die Versammlungsfreiheit als Rechtsgut des Landfriedensbruches herausgearbeitet. 21 VersG wird umfassend dargestellt und die Begriffe Gewalttätigkeit und Nichtverboten erläutert.