Im Gesetz beschäftigen sich im Wesentlichen die §§ 14 Abs. 3, 27 Abs. 6 und § 37 Abs. 2 Satz 2 KStG mit diesem Problem. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Mehr- und Minderabführungen, die ihre Ursache in organschaftlicher bzw. vororganschaftlicher Zeit haben, ohne allerdings diese Begriffe zu definieren. Folglich stellt sich zunächst unter §§ 2 und 3 die Aufgabe, eine Definition des Begriffs "Mehr- bzw. Minderabführungen" aus dem Gesetz zu entwickeln und vor dem Hintergrund dieses Begriffsverständnisses darzustellen, wie Mehr- bzw. Minderabführungen zu ermitteln sind. Gegenstand der Untersuchungen in § 4 sind anschließend der Tatbestand und die Rechtsfolgen des § 27 Abs. 6 KStG und damit die organschaftlichen Mehr- bzw. Minderabführungen. In Bezug auf den Tatbestand des § 27 Abs. 6 KStG stellt sich die Frage, wie die Begriffe "in organschaftlicher Zeit" und "Ursache" auszulegen sind. In § 4 ist dann u. a. zu untersuchen, ob die zuvor nach den Vorgaben des Gesetzgebers entwickelte Definition des Begriffs "Mehr- bzw. Minderabführungen" den Wirkungsbereich des § 27 Abs. 6 KStG beschränkt. Auf der Rechtsfolgenseite sind das von der Finanzverwaltung geschaffene Institut der aktiven bzw. passiven Ausgleichsposten und die Auswirkungen der organschaftlichen Mehrabführung auf das Einlagekonto zu beleuchten.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2008
Freie Universität Berlin
Auflage
Sprache
Zielgruppe
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-8322-7437-5 (9783832274375)
Schweitzer Klassifikation