Das Wettbewerbsrecht unterliegt raschem Wandel. Das gilt für die tatsächlichen Verhältnisse, aber auch für die rechtlichen Rahmenbedingungen. Demgegenüber ist der Schuldner eines Unterlassungstitels oder eines Unterwerfungsvertrages zeitlich unbefristet an seine Verpflichtung gebunden. Die Arbeit untersucht die Möglichkeiten des Schuldners, sich trotzdem von einer Unterlassungspflicht zu lösen, wenn die Verhältnisse sich geändert haben. Da Unterwerfungsverträge gerichtliche Titel substituieren sollen, wird die Beständigkeit beider Verpflichtungsgrundlagen verglichen. Besondere Berücksichtigung findet die Änderung der Rechtsprechung, da Präjudizien im Geltungsbereich der Generalklauseln des UWG eine besonders große Bedeutung haben.
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-34006-6 (9783631340066)
Schweitzer Klassifikation
Die Autorin: Astrid Meckel wurde 1964 in Hessen geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität in Gießen. Von 1989 bis 1990 war sie dort wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Wirtschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht. Seit 1993 ist sie Richterin, seit 1997 Richterin am Landgericht Frankfurt am Main in der Kammer für gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht.
Aus dem Inhalt: Für Unterlassungsurteile gilt 323 ZPO, Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Unerwerfungsverträgen (ipso jure; anders BGH in «Altunterwerfung») - Die Änderung der Rechtsprechung läßt die Unterlassungspflicht aus Vertrag und aus Titel erlöschen.