Das Spannungsfeld von Medienberichterstattung und Justiz, insbesondere im Bereich der Kriminalberichterstattung, ist trotz seiner Aktualität in der heutigen Mediengesellschaft noch kaum Gegenstand wissenschaftlicher Analysen oder Beschreibungen.
Innerhalb der Kriminalberichterstattung sind Interviews mit Gefangenen für Leserschaft und Medien besonders interessant, werden aber sehr kritisch beäugt. Die gesetzlichen Kriterien für den Umgang mit solchen Interviews sind vage. Das schafft grosse Unsicherheit in der Rechtsanwendung und erlaubt eine bisweilen beinahe willkürlich anmutende Entscheidungspraxis. Die rechtswissenschaftliche und rechtspolitische Diskussion ist geprägt von behaupteten, aber nicht näher belegten Chancen und Gefahren, die mit solchen Interviews einher gehen sollen.
Die vorliegende Arbeit will zu einer empirisch fundierten Beurteilung und Gewichtung der verschiedenen vertretenen Ansichten und Argumente für und gegen Presse-Interviews mit Gefangenen beitragen und dabei eine Entscheidungshilfe liefern für den zukünftigen Umgang mit solchen Vorhaben. Mittels einer Befragung von Journalisten einerseits und Justizbediensteten andererseits sollen die tatsächlichen Hintergründe und Zusammenhänge von Gefangeneninterviews erhellt und die vorhandenen Regelungen und Argumente auf ihre Tauglichkeit hin überprüft werden. Die Arbeit mündet in Vorschlägen für gesetzliche Neuregelungen und weiter gehende Beurteilungskriterien.
Dabei zeigt sich, dass Presse-Interviews mit Gefangenen ein besonderes Instrument der Kriminalberichterstattung sind, die eine Chance bieten für mehr und bessere mediale Information über Kriminalität, Strafprozess und Strafvollzug.
Diese Arbeit wurde von der Stiftung der Deutschen Wirtschaft e. V. gefördert.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2004
Universität Bonn
Auflage
Sprache
Zielgruppe
Illustrationen
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-89936-418-7 (9783899364187)
Schweitzer Klassifikation
Jens Matthes wurde 1972 in Remscheid geboren. Studium der Rechtswissenschaft und Politischen Wissenschaft an der Universität Bonn mit den Schwerpunkten Wirtschaftsrecht, Rechtsphilosophie, Staatstheorie und Politische Philosophie. Erstes Juristisches Staatsexamen 1998. Danach wissenschaftlicher Mitarbeiter am Kriminologischen Seminar der Universität Bonn bis zum Beginn des Referendariats (1999-2001) am Landgericht und Oberlandesgericht Düsseldorf. Promotionsstipendium der Stiftung der Deutschen Wirtschaft e. V., Studienförderwerk Klaus Murmann. Zweites Juristisches Staatsexamen 2001. 2003 Promotion zum Dr. iur. an der Universität Bonn. Seit 2001 Rechtsanwalt im Fachbereich Intellectual Property der internationalen Sozietät Linklaters Oppenhoff & Rädler.