Essay aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Philosophie - Epochenübergreifende Abhandlungen, Note: 1,0, Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit setzt sich mit John Lockes Abhandlung ¿Two Treatises of Government¿ auseinander. Es geht darum, ob das locksche Eigentumsverständnis sich auch auf sogenanntes ,geistiges Eigentum¿ bezieht und falls ja, ob es sogar eine Monopolstellung oder wenigsten eine Marktbeherrschung des Eigentümers beziehungsweise Autors rechtfertigt.
Ausgangspunkt der Überlegungen Luttenbergers ist der Dauerstreit zwischen der EU-Kommission und Microsoft über den Vertrieb des InternetExplorers beziehungsweise von Edge zusammen mit dem Windows-Betriebssystem. Dazu überlegt der Autor, ob sich das locksche Eigentumsverständnis auch auf sogenanntes ,geistiges Eigentum¿ bezieht und falls ja, ob es sogar eine Monopolstellung von Urhebern und Autoren rechtfertigt.
Im Ergebnis wird dafür argumentiert, dass sich das Recht auf Privateigentum nach Locke nicht auf jegliches geistiges Eigentum erstreckt. Soweit es das andererseits aber tut, legitimiert es selbst ein Marktmonopol.
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Broschur/Paperback
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Höhe: 210 mm
Breite: 148 mm
Dicke: 2 mm
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ISBN-13
978-3-668-60449-0 (9783668604490)
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Schweitzer Klassifikation
1953 geboren in Nürnberg
1973-1978 Studium der Rechtswissenschaften und Anglistik an der
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
1978 Erste juristische Staatsprüfung
1981 Zweite juristische Staatsprüfung
1982-2015 Juristische und Managementtätigkeiten in der Ver- und Entsorgungswirtschaft
1992-2015 Alleingeschäftsführer des Regionalversorgers Städtische Werke Überlandwerke Coburg
Seit 2015 - Studium der Philosophie und der Allgemeinen Sprachwissenschaft an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg