Der "Lüdtke/Berchtold" ist einer der bekanntesten Kommentare zum SGG. Dies verdankt er seinem praxisnahen Zuschnitt in der Kommentierung durch Richter aller Instanzen, die das zur Verfügung stehende prozessrechtliche Instrumentarium genau kennen. So werden die Möglichkeiten, aber auch Grenzen des Verfahrens für alle Beteiligten klar, verständlich und handhabbar.
Die Neuauflage berücksichtigt eine Fülle gesetzlicher Neuerungen durch insgesamt 15 Gesetzgebungsakte seit Erscheinen der Vorauflage, insbesondere Änderungen durch
- das Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes der Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren
- das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
- das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
- das BUK-Neuorganisationsgesetz
- das Gesetz zur Änderung des AsylbewerberleistungsG und des SozialgerichtsG
- das Fünfte Gesetz zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze
- das neue VergaberechtsmodernisierungsG
Besonders die Neuregelungen zum Recht der Prozesskostenhilfe, zur Neubestimmung des Kreises der ehrenamtlichen Richter und zum elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten werden umfassend dargestellt. Die Auswirkungen des Gesetzes zu Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung und die umfangreiche Rechtsprechung zu den Fällen eines überlangen Gerichtsverfahrens werden eingehend erörtert.
Dem praxisnahen Konzept folgend informiert die Neuauflage über alle wichtigen neueren Entscheidungen sämtlicher Sozialrechtsinstanzen und zeigt die Bedeutung prozessualer Probleme in übergreifenden Zusammenhängen auf. Dies kommt insbesondere der Rechtsberatung zugute. So werden etwa Fragen der Sachverhaltsaufklärung und Tatsachenfeststellung, der Bestimmung des Streitgegenstandes und der Klageänderung sowie der Besetzung der Richterbank jeweils auch in ihrer Bedeutung für das BSG als Beschwerde- und Revisionsinstanz dargestellt.
Dem zentralen Bestreben des Kommentars entsprechend, einen Beitrag zum rechtsstaatlichen Verfahrensrecht zu leisten, wird unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG jeweils auf den verfassungsrechtlichen Kontext eingegangen.
Rezensionen / Stimmen
»ein vorzüglicher Begleiter in der täglichen Praxis.«
Harald Mayer, RVaktuell 4/17
»Der inzwischen in 5. Auflage etablierte Handkommentar lässt hierzu keine Fragen offen und ist für die anwaltliche Praxis eine ausgezeichnete Arbeitshilfe.«
RA Norbert Schneider, AGS 2017, IV
»sichere Orientierung und einen sicheren Gang bei der Lösung eines Falls.«
Prof. Dr. Eckart Riehle, socialnet.de 5/2017
»konzeptionell ausgereifter und überzeugender Handkommentar, der alle Anwender in Rechtsprechung, Rechtsberatung, bei Behörden, Verbänden und im rechtswissenschaftlichen Bereich überzeugen wird.«
VRiLSG Willi Johannes Kainz, NZS 2017, 298
»Der Kommentar ist als Werkzeug von der Praxis für die Praxis konzipiert und so kommt er auch daher: schnörkellos, konzentriert, nicht geschwätzig.«
RiBSG Dr. Thomas Flint, jM 2017, 175
»Dem praxisnahen Konzept folgend informiert die Neuauflage über alle wichtigen neueren Entscheidungen sämtlicher Sozialrechtsinstanzen und zeigt die Bedeutung prozessualer Probleme in übergreifenden Zusammenhängen auf. Dies kommt insbesondere der Rechtsberatung zugute.«
Ulrich Harmening, ZfF 2017, 76
»besticht durch sein praxisnahes Konzept, das nicht nur der Richterschaft, sondern allgemein der Rechtsberatung zugutekommt... ein verlässlicher Begleiter im Dschungel der sozialgerichtlichen Verfahren.«
Rechtsdienst der Lebenshilfe 2017, 52
Stimmen zu den Vorauflagen
»Die Zielgruppe des Buches sind Sozialrichter, Fachanwälte für Sozialrecht und Sozialleistungsträger. Ihnen ist der Kauf des Buches mehr als nur zu empfehlen.«
Dr. iur. Marcus Kreutz, www.socialnet.de April 2013
»Gerade für anwaltliche Vertretungen ist diese Kommentierung von großem Nutzen und empfehlenswert.«
Peter Frings, Sozialrecht aktuell 6/12
»unentbehrlich bei der praxisgerechten Beantwortung von Fragen rund um das SGG.«
Harald Meyer, RV aktuell 10/12
»einer der bekanntesten Kommentare zum SGG.«
Kammer Forum 3/12
»ein attraktiver Handkommentar zum SGG und eigent sich für Praktiker in Kanzlei und Justiz.«
Hansjörg Nelke, www.juraplus.de Juli 2012
»Wer im Verfahren vor den Sozialgerichten den "Lüdtke" zu Rate zieht, hat einen stets zuverlässigen Helfer zur Seite, der alles bietet, was man von einem Handkommentar erwarten kann.«
RA Wolfgang Nieberler, MAV-Mitteilungen Juli 2012
»Der "Lüdtke" ist zu einem der bekanntesten Kommentare zu diesem Rechtsgebiet geworden... Ein empfehlenswertes Werk.«
Ulrich Harmening, ZfF 6/12
»bleibt dieser Handkommentar ein wertvolles Hilfsmittel auf jedem (Schreib-) Tisch, an dem Fragen zur Sozialgerichtsbarkeit beantwortet werden müssen.«
Prof. Dr. Gernot Dörr, WzS 7/09
»der Leser...bekommt...alles an die Hand, um sich fundiert im sozialgerichtlichen Verfahren zu artikulieren, sei er nun Kläger, Beklagter oder Richter.«
Harald Meyer, RV aktuell 5-6/09
»Fazit: Der vorliegende Kommentar ist für jeden, der sich mit Fragen aus dem Bereich des sozialgerichtlichen Verfahrens zu befassen hat, uneingeschränkt zu empfehlen.«
Reg.-Dir. G. Haurand, DVP 4/09
»auch für Nichtjuristen uneingeschränkt zu empfehlen«
Rechtsdienst der Lebenshilfe 1/09
»Der neue "Lüdtke" ist der topaktuelle Kommentar für Rechtsanwälte, Sozial- und Verwaltungsgerichte, Gewerkschaften, Sozialleistungsträger und Sozialversicherungsträger.«
Joachim Basse, ZfF 2/09
»Der rundherum gelungene Kommentar gewährt den gezielten Zugriff auf das SGG. Er ist Anwälten, der Gerichtsbarkeit, Gewerkschaften und allen weiteren mit der Anwendung des SGG beschäftigten Berufsgruppen sehr zu empfehlen.«
Jens Jenau, Sozialrecht + Praxis 3/09
»Fundierte Kommentierung.«
Dr. Irene Vorholz, Der Landkreis 1/07
»Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Handkommentar aus der Hand des Rezensenten bei der täglichen Arbeit im Streitverfahren nicht mehr wegzudenken ist. Dies resultiert daraus, dass in dem Kommentar der Praxisbezug absolut gelungen ist. Ferner ist er übersichtlich gestaltet und gut gegliedert. Aus Sicht des Rezensenten ergibt sich eine uneingeschränkte Kaufempfehlung für alle am Sozialgerichtsverfahren Beteiligte.«
L. Herrmann, Deutsche Rentenversicherung 1/07
»Ingesamt handelt es sich um eine in jeder Beziehung gut gelungene Neuauflage, die sowohl in konzeptioneller Hinsicht als auch aufgrund ihrer wissenschaftlichen Gründlichkeit zu überzeugen vermag. Das Werk richtet sich in erster Linie an die in der Sozialgerichtsbarkeit Tätigen und an die rechtsberatenden Berufe; es ist darüber hinaus aber auch bestens geeignet für all jene Vertreter von Verbänden und Vereinigungen, die in sozialgerichtlichen Angelegenheiten als Prozessbevollmächtigte auftreten.«
EEK Entscheidungssammlung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle 166. Lfg.
»gelingt es dem Team um Peter-Bernd Lüdtke, den ratsuchenden Leser schnell und effizient zu informieren. Die tägliche Arbeit mit dem Sozialgerichtsgesetz wird durch diesen Kommentar deutlich erleichtert.«
Harald Meyer, RV aktuell 9/10/06
»Insgesamt erscheint die Neuauflage sehr gelungen und kann auch vom Preis/Leistungsverhältnis dem Rechtsanwender nur empfohlen werden.«
Jan Horn, Sozialrecht + Praxis 4/06
»Die Neuauflage dieser vorzüglichen Kommentierung bietet der Praxis einen Zugriff auf das SGG wie in der Praxis gehandhabt wird und schafft Klarheit für die Rechtsanwendung.«
RA Ralf Hansen, www.duessellaw.de
»Nach wie vor gilt: Ein konzeptionell überzeugender, handlicher Kommentar für die Sozialgerichtsbarkeit, die Anwaltschaft, aber auch für die juristische Beratungspraxis bei Sozialverbänden und Behörden.«
Ulrich Harmening, ZS für das Fürsorgewesen 3/06
»eine wertvolle und empfehlenswerte Hilfe.«
Rechtsdienst der Lebenshilfe 1/06
»Das Werk macht einen vorzüglichen Eindruck. Denn es ist handlich , kompakt, ergiebig, konzentriert, durchdacht, erstaunlich homogen, mit einem Wort: höchst gelungen!«
Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, Universität Jena, SGb 3/04
»Der handliche Gemeinschaftskommentar mehrerer Autoren aus allen Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit wird sich in der Praxis behaupten, denn er ist gelungen.«
Prof. Dr. H. Bürck, Richter am BSG a.D., NZS 3/04
»Eine außerordentlich nützliche und empfehlenswerte Hilfe.«
Peter Frings, Sozialrecht aktuell 10/03
»Wer also auf der Suche nach einem gut lesbaren SGG-Kommentar ist, der die tägliche Arbeit produktiv unterstützt, kann ohne Bedenken zugreifen.«
Harald Meyer, Die AngestelltenVersicherung 10/04
»Hier wurde ein konzeptionell überzeugender, handlicher Kommentar für die Sozialgerichtsbarkeit, die Anwaltschaft, aber auch für die juristische Beratungspraxis bei Sozialverbänden und Behörden vorgelegt, der dieses Rechtsgebiet beratungssicher für die Praxis erläutert.«
Ulrich Harmening, Zeitschrift für das Fürsorgewesen 10/03