Kommt es zum Abschluss eines Unternehmensvertrags, so haben die aussenstehenden Aktionäre nach § 305 AktG die Möglichkeit, die abhängige Gesellschaft gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verlassen. Wie die Höhe dieser Abfindung zu ermitteln ist, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen und ist Gegenstand lebhafter Diskussionen.
Da die Höhe der Abfindung allein von den Vertragspartnern festgesetzt wird, können die aussenstehenden Aktionäre die Angemessenheit in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüfen lassen. Da ein Spruchverfahren nicht selten mehrere Jahre in Anspruch nimmt und von einer Beendigung des ursprünglichen Unternehmensvertrags nicht berührt wird, bleibt der Abfindungsanspruch der außenstehenden Aktionäre nach § 305 AktG mitunter jahrelang bestehen.
In dieser Zeit kann es zu den vielfältigsten Veränderungen kommen. Gegen all diese Maßnahmen muss sich der Abfindungsanspruch der aussenstehenden Aktionäre aus § 305 AktG behaupten, besteht sein Zweck doch gerade darin, das verfassungsrechtliche Gebot der vollen Entschädigung auf der einfachgesetzlichen Ebene umzusetzen. Differenzierend nach Aktien-, Umwandlungs- und Kapitalmarktrecht werden für die jeweiligen Konstellationen konstruktive Lösungen gesucht.
Im Anschluss daran wird versucht, aus der Kritik der geltenden Regelungen Verbesserungsmöglichkeiten für die Abfindung der aussenstehenden Aktionäre bei der aktienrechtlichen Konzernierung zu entwickeln.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2006
Universität Hannover
Auflage
Sprache
Zielgruppe
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-89936-443-9 (9783899364439)
Schweitzer Klassifikation
Ulrich Werner Lüdemann, geboren 1964 in Kleve; nach Abitur, Ausbildung zum Bankkaufmann und Bundeswehr (OLt d. R.) von 1986 bis 1990 Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz mit Erstem Juristischen Staatsexamen; von 1986 bis 2002 Berufsphilatelist; seit 2000 Vorstand einer Investmentgesellschaft; 2006 Promotion zum Dr. jur.