Modernes Kapitalmarktrecht ebenso wie allgemeine Vorschriften des Zivilrechts gewähren dem Anleger-Gesellschafter Schadensersatz im Falle von Informationspflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Erwerb seiner Anlage. Dabei kann eine Haftung auch die Anlagegesellschaft selbst treffen, sei sie eine Aktiengesellschaft oder eine Publikumspersonengesellschaft. In einem solchen Fall haben allerdings die Gesellschaftsgläubiger und die Mitgesellschafter ein Interesse daran, dass das Gesellschaftsvermögen durch die Ansprüche einzelner Anleger nicht aufgezehrt wird. Dieses Interesse schützen die Vorschriften der aktienrechtlichen Kapitalerhaltung ebenso wie die Regeln der fehlerhaften Gesellschaft, welche insoweit in Konflikt mit den Vorgaben der Kapitalmarktinformationshaftung geraten. Diese Arbeit sucht, unter Einbeziehung insolvenzrechtlicher Gesichtspunkte, nach einer rechtsformübergreifenden Lösung zwischen Anlegerinteressen auf der einen, Verkehrs- und Bestandsschutzinteressen auf der anderen Seite.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2008
Freiburg (Breisgau)
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-59212-0 (9783631592120)
Schweitzer Klassifikation
Der Autor: Thomas Löneke, geboren 1978 in Steinheim, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg im Breisgau und Coimbra (Portugal). Seit 2005 ist er wissenschaftlicher Angestellter am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Freiburg im Breisgau, zudem seit 2008 Rechtsreferendar am Landgericht Freiburg im Breisgau.
Aus dem Inhalt: Die Haftung der Aktiengesellschaft sowie der Publikumspersonengesellschaft für Fehlinformationen des Kapitalmarktes - Gesellschaftsrechtliche Institute zur Vermögenssicherung in der Aktiengesellschaft und der Publikumspersonengesellschaft: Kapitalerhaltung und Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft - Die Gewichtung des Anlegerschutzes im Konflikt mit gesellschaftsrechtlich geschützten Interessen - Die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft als rechtsformunabhängige Lösung