Die Arbeit befasst sich im Wesentlichen mit der Frage, ob das Verhältnis von Vermögensordnung, Vermögensdelikten und Wirtschaftsstrafrecht einer vertieften und kritischen Auseinandersetzung mit theoretischen und praktischen Problemen bedarf, um schlüssig begründet werden zu können. Sie orientiert sich zunächst an der Verteilung des Irrtumsrisikos im Rahmen der betrugsrelevanten Täuschungshandlung und der Irrtumsdogmatik. Sodann widmet sie sich folgenden Themen: der Begriffsunterscheidung zwischen Eigentum bzw. Eigentumsdelikt und Vermögen bzw. Vermögensdelikt und dem Gefährdungsschaden und der Berechnung des Vermögensschadens, der durch Buchführungs- bzw. Bilanzierungsmethoden berechnet bzw. beziffert werden kann. Ein weiterer Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf IFRS, IAS, HGB, InsO, IDW RS HFA u.a., wobei der Autor auch einen systematischen und kritischen Blick auf die Vermögensdelikte und die einschlägigen Nebenstrafgesetze im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts wirft.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2024
Univ. Erlangen-Nürnberg
Sprache
Verlagsort
Maße
Höhe: 227 mm
Breite: 156 mm
Dicke: 25 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-19474-2 (9783428194742)
Schweitzer Klassifikation
From 2008 to 2015, Zong-Han Lin worked as a lawyer in Taiwan. 2017 LL.M. at the Georg-August-University Göttingen. In 2024 he received his doctorate from the Friedrich-Alexander-University Erlangen-Nuremberg (Dr. iur.). Since January 2025, he has been working as a lawyer in Taipei, Taiwan, again.
1. Einleitung in die betrugsspezifische Problematik
2. Dogmengeschichtliche Ausgestaltung der betrügerischen Wahrheitspflichtverletzung
3. Verhältnis der falschen Tatsachenbehauptungen zum Geltungsanspruch
4. Strafbarkeitsgrenzen der mehrdeutig schriftlichen Irreführung trotz wahrer Erklärung
5. Unterlassungskausalität und täuschungsbedingte Aufklärungspflichtverletzungen
6. Ignorantia facti als betrugsrelevantes Irrtumsmerkmal
7. Allgemeiner Teil der Schadenslehre - Konzept des Gefährdungsschadens im Sinne der Vermögensbilanzierung
8. Besonderer Teil der Schadenslehre - Angleichung der persönlichen bzw. individuellen Schadenslehre an das Saldierungsprinzip
9. Verhältnis des Betrugs zum Diebstahl hinsichtlich der Exklusivitätsthese im Zwei- und Dreipersonenverhältnis
10. Schlussfolgerungen