Der erste Teil dieser praxisnahen Querschnittsdarstellung stellt die steuerlichen Bezüge des Bank- und Kapitalmarktrechts dar. Zum einen wird die Besteuerung der Banken durch das Körperschaftsteuergesetzbuch skizziert; zum anderen geht es um die Besteuerung der Anleger, in welche die Banken vornehmlich durch die Abführung der Abgeltungssteuer eingeschaltet sind. Der zweite Teil widmen sich die Autoren dem Verfahrens- und Prozessrechts im Bank- und Kapitalmarktrecht. Hier finden sich allgemeine Ausführungen zum anwaltlichen Mandatsverhältnis sowie Überlegungen, wie Ansprüche auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrecht optimal realisiert werden können.
Auflage
Sprache
Verlagsort
Editions-Typ
Maße
Höhe: 22.7 cm
Breite: 15.3 cm
ISBN-13
978-3-7321-0182-5 (9783732101825)
Schweitzer Klassifikation
Autor*in
Veit Lichtenegger studierte Rechtwissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen war er zunächst für eine Steuerberatungskanzlei tätig. Berufsbegleitend absolvierte er das Steuerberaterexamen. Es folgte das Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, dass er mit dem zweiten juristischen Staatsexamen abschloss. Zeitgleich erwarb er den Titel des Magister Legum (LL.M.) als Abschluss des Postgraduierten-Studienganges "Magister der Rechte auf den Gebieten Wirtschafts- und Steuerrecht". Seitdem ist Herr Lichtenegger bei der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Rechtsanwalt und Steuerberater beschäftigt.
Marius Wördehoff studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Université de Montpellier. Seinen Referendardienst absolvierte er im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf. Er war als wissenschaftlicher Mitarbeiter an zwei Lehrstühlen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen tätig; zunächst am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, juristische Rhetorik und Rechtsphilosophie bei Prof. Dr. Gräfin von Schlieffen und später am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie Völkerrecht bei Prof. Dr. Haratsch. Im Jahr 2010 trat er in den richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Am Landgericht Düsseldorf war er seitdem u.a. Mitglied einer schwerpunktmäßig mit Streitigkeiten aus dem Kapitalanlagerecht befassten Kammer.