Rezensionen / Stimmen
Stimmen zu den Vorauflagen
»findet sich jedes relevante verfassungsprozessuale Problem praxisnah und auf dem Stand der aktuellen Rechtsprechung erörtert. Der Kommentar kann dies auf Grund einer klugen Schwerpunktsetzung leisten, indem die besonders praxisrelevanten Verfahrensarten der Normenkontrolle und des Verfassungsbeschwerdeverfahrens in vergleichsweise großer Breite abgehandelt werden. Hält man sich vor Augen, dass die allermeisten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nicht von den Senaten, sondern in den Kammern entschieden werden, kann man überdies ermessen, wie wertvoll die nahezu flächendeckende und ein Alleinstellungsmerkmal des Kommentars bildende Auswertung der Kammerrechtsprechung darstellt. Wer sich auf den Weg in die Herzkammern der Republik, wer sich auf den Weg nach Karlsruhe macht, der sollte den Kommentar im Gepäck haben.«
Univ.-Prof. Dr. Michael Droege, fachbuchjournal 1/2022
»Die umfassende Darstellung ihrer Konsequenzen für die konkrete Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG und die Verfassungsbeschwerde (§ 80 Rn. 59 ff., § 90 Rn. 165 ff., 200, 212) ist in der Sache überzeugend und bildet eine wertvolle Arbeitshilfe für Fachgerichte, die mit der Frage einer Vorlage zum Bundesverfassungsgericht oder Europäischen Gerichtshof befasst sind, wie auch für den Anwalt einer Verfassungsbeschwerde. Diese Einschätzung aber gilt für den gesamten Kommentar und für alle Beteiligten in verfassungsgerichtlichen Verfahren. Der Kommentar ist uneingeschränkt zu empfehlen.«
Univ.-Prof. Dr. Christoph Degenhart, DÖV 2021, 797
»Das Kompendium des Verfassungsprozessrechts weiß vollumfänglich zu überzeugen und stärkt seine Stellung als „Allrounder“: Wer nach Karlsruhe ziehen möchte, findet in ihm einen unabdingbaren Ratgeber. Wer sich wissenschaftlich mit Fragen des Verfassungsprozessrechts auseinandersetzt, findet Anregungen zum Weiterdenken. Und wer das Verfassungsrecht anzuwenden hat, findet ein ebenso kompaktes wie präzises Nachschlagwerk, das seinesgleichen sucht.«
Richter Dr. David Kuhn, NJW 2021, 39
»Eine besondere Stärke des Kommentars liegt dabei in der umfassenden Auswertung der Kammerentscheidung, die nicht immer auf der Homepage des Gerichts, nahezu ausnahmslos aber über die Datenbank juris zugänglich sind.«
RA Prof. Dr. Tillo Guber, FAVerwR, BayVBl 18/2021
»Lenz/Hansel bewegen sich mit ihrem Kommentar zugleich in der Mitte solch hochaktueller Spielfelder. So ist das Werk zugleich auf hohem Niveau aus der Praxis für die Praxis geschrieben und wendet sich vor allem an den im Verfassungsprozessrecht tätigen Rechtsanwalt und den dem Verfassungsrecht verpflichteten Fachrichter, der eine Vorlage an das BVerfG in Erwägung zieht. Die renommierten Verfasser verstehen es, hochkomplexe Zusammenhänge einfach und verständlich darzustellen und für die Praxis aufzubereiten. Jeder, der mit dem Verfassungsprozessrecht befasst ist oder sich damit befassen muss, ist bei Lenz/Hansel in den besten Händen.«
RA Prof. Dr. Bernhard Stüer, FAVerwR, DVBl 5/2021, 43
»Das Werk bietet mithin wohl zu beinahe jeder verfassungsprozessualen Fragestellung einen praxisorientierten Lösungsvorschlag. Und gerade auch vom BVerfG bislang noch unbeackertes Terrain wird fantasievoll in Fortschreibung bisheriger Judikatur ausgeleuchtet. Besonders hervorzuheben ist hierbei, dass sich die Autoren der Mühe der Ebene unterzogen haben, d. h. nicht nur die einschlägigen Senatsentscheidungen des BVerfG aufbereitet, sondern gerade auch die für die tagtägliche Praxis so zentral wichtigen rund 2000 Kammerentscheidungen ausgewertet haben. Denn viele Wegweiser finden sich gerade hier. So liegt mit dem runderneuerten Lenz/Hansel zweifellos ein eindrucksvolles Standardwerk vor, das sowohl für einen dem Verfassungsrecht verpflichteten Fachrichter als auch jedem im Verfassungsprozessrecht tätigen Rechtsanwalt unverzichtbar ist.«
Prof. Dr. Jan Bergmann, VRiVGH, VBlBW 10/2020, 440
»Bestechend ist durchweg die Klarheit der Kommentierung. Der Kommentar ist inzwischen als etablierte ›Institution‹ des Verfassungsprozessrechts zu begreifen. Weitere Auflagen sind ihm zu wünschen. Ihn in verfassungsprozessualen Fragen nicht zu Rate zu ziehen, könnte sich bei Vorbereitung und Einleitung eines verfassungsgerichtlichen Verfahrens bald als Fehler erweisen.«
Prof. Dr. Siegfried Jutzi, NJ 11/2020, 520
»Den ›Lenz/Hansel‹ muss jedermann zur Hand haben, der sich mit dem Verfassungsprozessrecht beschäftigen will oder muss.«
RiVGH Dr. Wolfgang Schenk, NVwZ 16/2020, 1176
»ist der Kommentar also auf der Höhe der Zeit.«
Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Der Landkreis 7/2020, 344