Aus dem Inhalt: Sicherstellung gem. 94 StPO: Objekte, Beschlagnahmeerfordernis, Durchführung, Zulässigkeitsgrenzen - Inpflichtnahme Dritter zur Föderung der Sicherstellung: Zeugen, Sachverständige, Herausgabepflicht - Zugriff auf elektronisch gespeicherte Daten de lege ferenda.