Der Gesetzgeber hat für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts - anders als für die offene Handelsgesellschaft in den §§ 112, 113 HGB - kein Wettbewerbsverbot normiert.
Anhand von Beispielsfällen führt die Untersuchung die praktische Bedeutung dieses gesetzgeberischen Unterlassens vor Augen und zeigt den Konflikt zwischen Gesellschaft und Gesellschafter auf, der entsteht, wenn keine gesellschaftsvertragliche Vorsorge getroffen wurde. Nach einem zusammenfassenden Überblick über den bisherigen Meinungsstand von Rechtsprechung und Literatur zu dieser Problematik wird deutlich, dass auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts des Schutzes vor konkurrierender Tätigkeit eines Gesellschafters bedarf. Zur Lösung des nicht bereits gesellschaftsvertraglich geregelten Konflikts wird zunächst eine analoge Anwendung der für die offene Handelsgesellschaft getroffenen Regelungen in Erwägung gezogen, die sich jedoch als nicht sachgerecht erweist. Nachdem sich zeigt, dass auch die Geschäftschancenlehre den Besonderheiten der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht gerecht wird, gelangt die Untersuchung anhand einer Modifizierung der Geschäftschancenlehre zu einer sowohl den Interessen der Gesellschaft als auch den Interessen des Gesellschafters gerecht werdenden Lösung des Konflikts.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2006
Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Auflage
Sprache
Zielgruppe
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-89936-545-0 (9783899365450)
DOI
Schweitzer Klassifikation
Heribert Leineweber wurde 1974 in Bottrop geboren. 1995 bis 2000 Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster; 2000 Erstes Juristisches Staatsexamen; 2000 bis 2002 Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Münster; 2002 Zweites Juristisches Staatsexamen; 2002 bis 2006 Promotion zum Dr. iur.; seit 2005 Rechtsanwalt in Essen.