Die Arbeit befaßt sich mit der Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips für die Kompetenzabgrenzung zwischen dem Bund und den Ländern. Dabei stehen nach einer Analyse der Verfassungsentwicklung von 1949-1990 vor allem die nach der Wiedervereinigung Deutschlands vollzogenen Grundgesetzänderungen im Zentrum der Untersuchung. Kernpunkt der Arbeit ist die These, daß spätestens nach diesen Verfassungsänderungen das Subsidiaritätsprinzip als ungeschriebenes Strukturprinzip der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung anerkannt werden muß. Dies bedeutet eine Stärkung der Länderkompetenzen, weil dem Bund nun eine erhöhte, voll justitiable Begründungspflicht bei der Inanspruchnahme seiner Kompetenzen aufzuerlegen ist.
Rezensionen / Stimmen
«Mit der vorliegenden Untersuchung hat der Verfasser nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Exegese des neuen Art.23 GG geleistet, sondern auch überzeugend die Verrechtlichung des Subsidiaritätsprinzips als ursprünglich sozialethisches Prinzip über den Europabezug hinaus als ungeschriebenes verfassungsrechtliches Strukturprinzip dargelegt.» (Philipp Eggers, Bayerische Verwaltungsblätter)
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-33427-0 (9783631334270)
Schweitzer Klassifikation
Der Autor: Benedikt P. Kuttenkeuler, geboren 1969 in Würzburg. Von 1989 bis 1995 Studium der Rechtswissenschaft in Bayreuth, Birmingham (U.K.) und Würzburg; 1992 Diploma in English Law (Birmingham), 1995 Erstes Juristisches Staatsexamen. Seit 1996 Stadtratsmitglied in Würzburg, seit Oktober 1996 Rechtsreferendar in Würzburg und München.
Aus dem Inhalt: Wesen und Inhalt des Subsidiaritätsprinzips - Bestandsaufnahme für die Zeit von 1949-1990 - Das Subsidiaritätsprinzip und die Verfassungsänderungen nach 1990 - Das Subsidiaritätsprinzip als Strukturprinzip der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung - Lösungsansatz zur Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips in die Verfassungspraxis.