Vorteile auf einen Blick:
- Mit allen Gesetzesänderungen
- Neue Rechtsprechung umfassend ausgewertet
- Praxisnah, gut verständliche Darstellung
Auf neuestem Stand erläutert der Basiskommentar die Vorschriften des Personalvertretungsgesetzes Berlin. Die vierte Auflage berücksichtigt sämtliche Änderungen des Gesetzes, die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, und die einschlägige Fachliteratur.
Damit bietet der Kommentar eine zuverlässige Orientierungshilfe für alle, die mit dem Personalvertretungsgesetz Berlin praktisch arbeiten. Er soll dazu beitragen, dass Personalräte, Jugend- und Auszubildendenvertretungen wie auch andere Gremien ihre Rechte kennen und für eine erfolgreiche Interessenvertretung nutzen. Aber auch Personalverantwortlichen, Rechtsanwälten, Richtern und Staatsanwälten bietet der Kommentar umfassende Informationen und Empfehlungen für die Zusammenarbeit mit den Vertretungen und Organisationen der Beschäftigten.
Der Anhang enthält den Text der Wahlordnung, Erläuterungen zur Zusammenarbeit der Personalräte mit den Richter- und Staatsanwaltsräten, zum besonderen Kündigungsschutz von Interessenvertretern und zu den - noch gültigen und deshalb anwendbaren - Bestimmungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes.
Reihe
Auflage
4., überarbeitete und aktualisierte Auflage 2019
Sprache
Verlagsort
Frankfurt am Main
Deutschland
Maße
Höhe: 18.7 cm
Breite: 11.5 cm
Dicke: 3.5 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-7663-6891-1 (9783766368911)
Schweitzer Klassifikation
Autor*in
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Notar a. D., in Sozietät seit vielen Jahren mit Rechtsanwalt Enrico Pätzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Seit mehr als 30 Jahren engagierter konsequenter Interessenvertreter nur für Arbeitnehmer/-innen (und Beamte/-innen). Schwerpunktmäßig tätig auch als Berater, Gutachter und Prozessvertreter für zahlreiche Betriebs- /Personalräte (bundesweit), auch für Interessenausgleich/Sozialplan. Mitglied des ÖTV und später ver.di. Langjähriges Mitglied im Berufsbildungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Berlin und ihr Vertreter in der Schulkonferenz des OSZ Recht. Zusatzqualifikation als Konfliktmoderator sowie als Begleiter bei Organisationsänderungen.
(Allein-)Autor des (Basis-)Kommentars PersVG Berlin 2010. Autor zahlreicher Artikel in Der Personalrat.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, in Sozietät mit den Rechtsanwälten Wolfgang Daniels und Marko Witt, beide Fachanwalt für Arbeitsrecht. Seit mehr als vierzehn Jahren tätig in einer ausschließlich auf die Interessenvertretung für Arbeitnehmer/-innen (und Beamte/-innen) spezialisierten Sozietät. Schwerpunktmäßig tätig als Berater, Gutachter und Prozessvertreter für zahlreiche Betriebs-und Personalräte (bundesweit). Umfangreiche Vertretung von Betriebs- und Personalräten als Vertreter in Einigungsstellen¬verhandlungen. Beratung/vertretung beim Abschluss von Betriebs-/ Dienstvereinbarungen sowie Verhandlungen zum Interessenausgleich/Sozialplan. Mitglied bei ver.di. Stellvertretendes Mitglied im Berufsbildungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Berlin. (Mit-)Autor des (Basis-)Kommentars PersVG Berlin in der 2. Auflage.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin