Die fortschreitende Digitalisierung stellt nicht nur die Politik, sondern auch die Rechtsordnung vor neue Probleme, denen teilweise nicht mehr mit den bisherigen rechtlichen Mitteln Herr geworden werden kann. Dabei stellt sich insbesondere auch immer wieder die öffentlichkeitswirksame Frage, inwieweit Internetplattformen für Urheberrechtsverletzungen von eigenen Nutzern rechtlich einstehen müssen.
Vor dem beschriebenen Hintergrund, insbesondere der unter Rechteinhabern und Plattformbetreibern unter den Stichworten »Value Gap« und »Chilling Effect« geführten Diskussion, untersucht die vorliegende Arbeit, inwiefern Plattformbetreiber bei Frames von rechtswidrig veröffentlichten Inhalten ihrer eigenen Nutzer in die Verantwortung genommen werden können und bis zu welchem Umfang eine Haftung gerechtfertigt erscheint. Dabei wird ein für alle Beteiligten angemessener Ansatz entwickelt, der die unterschiedlichen Vorgaben unter Berücksichtigung der tangierten grundrechtlichen Positionen vereint.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2019
Universität Passau
Sprache
Verlagsort
Produkt-Hinweis
Broschur/Paperback
Klebebindung
Maße
Höhe: 23.3 cm
Breite: 15.7 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-15761-7 (9783428157617)
Schweitzer Klassifikation
Christoph Küster is corporate counsel (Syndikusanwalt) and acts in his role as head of corporate law and M&A of a German fintech company. Between 2003 and 2009, he obtained his degree in law from Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. After a one-year engagement at the department for social law as graduate assistant, he took the second state examination in 2011 in Rhineland-Palatinate at the circuit of the higher regional court (Oberlandesgericht) Zweibrücken. After his engagement with several international law firms in Munich he became corporate counsel in 2018.
A. Einleitung
Einführung in den Untersuchungsgegenstand - These - Rechtsrahmen der Ansprüche gegen Framesetzende und Plattformbetreiber - Gang der Darstellung
B. Technische Einordnung und Grundbegrifflichkeiten
Wesen und Relevanz von Plattformbetreibern - Technische Begrifflichkeiten
C. Die Entwicklung des Haftungsregimes bei Frames unter Beachtung des urheberrechtlichen Werkschutzes
Urheberrechte an nutzergenerierten Inhalten bei Setzen eines Frames - Die Entwicklung der Verantwortlichkeit bei Frames in der Rechtsprechung des BGH und des EuGH - Reaktion der Literatur auf die Linie der Rechtsprechung - Derzeitiger Stand der Diskussion: Wer mit Gewinnerzielungsabsicht urheberrechtsverletzende Inhalte framed, der haftet!
D. Die Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern bei Rechtsverletzungen durch einen nutzergesetzten Frame
Gesetzliche Rahmenbedingungen de lege lata für Plattformbetreiber - Die Störerhaftung als status quo der Haftung von Plattformbetreibern - Mögliche Ansatzpunkte für eine alternative Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern - Die Figur des Zu-Eigen-Machens als allgemeinverbindlicher Lösungsansatz für Hyperlinks und Frames? - Ergebnis: Erweiterte Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern für von Nutzern gesetzte Frames
E. Zusammenfassende Darstellung und Ergebnis
Haftungsregime bezüglich des Setzers eines Frames - Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern
Literaturverzeichnis
Sachwortregister