Münchener Kommentare: Auf unserer Übersichtsseite finden Sie alle Gesamtwerke und Einzelbände der verschiedenen MüKo-Reihen mit den jeweiligen unterschiedlichen Bezugsmöglichkeiten.
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Zum Gesamtwerk
Der Münchener Kommentar zur ZPO ist nicht nur ein Erläuterungswerk im herkömmlichen Sinne, er zeigt vielmehr auch die rechtlichen Zusammenhänge der einzelnen Normen zur Durchsetzung des materiellen Rechts auf. Dabei stehen realitätsnahe Lösungsvorschläge und Entscheidungshilfen im Vordergrund.
Band 2 umfasst die Kommentierung der weiteren Vorschriften zum Verfahren im ersten Rechtszug, des Rechtsmittelrechts, der Wiederaufnahme, des Urkunden- und Wechselprozesses, des Mahnverfahrens und der Zwangsvollstreckung.
Vorteile auf einen Blick
- präzise Zusammenfassung der neuesten Rechtsprechung
- exakte Information über die wesentliche Literatur
- übersichtliche Darstellung
- vorzügliche Lesbarkeit
Die Neuauflage verarbeitet in Band 2 ausführlich insbesondere die neuen Vorschriften zum VerbandsklagenrichtlinienumsetzungsG (VRUG) mit seinem Art. 1 VDuG, das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten sowie das Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim BGH.
Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.
Produkt-Info
Auflage
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler
Produkt-Hinweis
Maße
Höhe: 244 mm
Breite: 170 mm
Dicke: 72 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-406-82022-9 (9783406820229)
Schweitzer Klassifikation
Herausgeber*in
Vorsitzender Richter a.D.Bundesgerichtshof
Rechtsanwalt
Bearbeitet von
aufsichtsführender RichterAmtsgericht
Rechtspflegedirektor a.D.
Vorsitzender Richter a.DBundesgerichtshof
RichterBundesgerichtshof
Richter Bundesgerichtshof
Akademischer Rat
Präsident des Oberlandesgerichts, Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
Vorsitzender Richter a.D.Bundesgerichtshof
Richter am Oberlandesgericht a.D.
Notarin
Richterin Landgericht
Notar
Richter Bundesgerichtshof
RichterLandgericht
Vizepräsident a.D.Landgericht