
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB
Beschreibung
Münchener Kommentare: Auf unserer Übersichtsseite finden Sie alle Gesamtwerke und Einzelbände der verschiedenen MüKo-Reihen mit den jeweiligen unterschiedlichen Bezugsmöglichkeiten.
Vorteile auf einen Blick
- hoher Praxisnutzen
- wissenschaftliche Reputation
- verlässliche Zitatquelle
Zur Neuauflage von Band 2
Der Band 2:
- kommentiert erstmals den neuen § 270a BGB über Vereinbarungen über Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie eingefügt. Die Reform ändert schwerpunktmäßig die §§ 675c ff. BGB, wirkt sich aber auch auf das Allgemeine Schuldrecht aus. Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz wurde neu bekanntgemacht und die im EGBGB geregelten Informationspflichten geändert.
- berücksichtigt erste Rechtsprechung und Literatur zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie, die in der Vorauflage zu einer grundlegenden Umgestaltung des Fernabsatz- und des Haustürwiderrufsrechts führte.
- kommentiert sachkundig die Kernvorschriften des allgemeinen Leistungsstörungsrechts in den §§ 275 ff. BGB unter Berücksichtigung der aktuellen Diskussion im Schrifttum mit den Grundtypen Nichterfüllung und Schlechterfüllung;
- behandelt die positive Vertragsverletzung, die culpa in contrahendo und die Lehre vom Wegfall der Geschäftsgrundlage, jeweils mit gewohnt fundierter Kommentierung;
- hochaktuell: die neueste Rechtsprechung zum Schadensersatzrecht ist vollständig eingearbeitet, insbesondere zur Werkstattreparatur von Kfz.
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Gesamtwerk / Teilwerk

Vorauflage

Personen
Bandredakteur: Prof. Dr. Wolfgang Krüger, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D..
Die Bearbeiter des zweiten Bandes: Prof. Dr. Gregor Bachmann, LL.M., Prof. Dr. Dr. h.c. Jürgen Basedow, Prof. Dr. Volker Emmerich, Richter am Oberlandesgericht a.D., Prof. Dr. Wolfgang Ernst, Prof. Dr. Thomas Finkenauer, Prof. Dr. Dr. Stefan Grundmann, LL.M., Prof. Dr. Wolfgang Krüger, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D., Prof. Dr. Hartmut Oetker, Richter am Thüringer Oberlandesgericht, Prof. Dr. Claudia Schubert und Prof. Dr. Wolfgang Wurmnest, LL.M.