Verlässt der einzige Komplementär die Kommanditgesellschaft, besteht die Gesellschaft ausschließlich aus Kommanditisten. Dies ist dem Personengesellschaftsrecht fremd, denn dort gilt im Gläubigerinteresse der Grundsatz der unbeschränkten Gesellschafterhaftung. Demgegenüber sind die Kommanditisten am Fortbestand ihrer Haftungsbeschränkung interessiert, während sich der Komplementär auf sein Recht beruft, seine Mitgliedschaft in der Gesellschaft zu beenden. Diese Arbeit unterzieht die für das Ausscheiden des einzigen Komplementärs vorgeschlagenen Lösungskonzepte einer kritischen Analyse. Unter Berücksichtigung der maßgeblichen gesellschaftsrechtlichen Grundlagen entwickelt sie sowohl für die mehr- als auch die zweigliedrige Kommanditgesellschaft eine allseits interessengerechte Lösung.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2012
Univ. Trier
Auflage
Sprache
Verlagsort
Editions-Typ
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-62609-2 (9783631626092)
DOI
10.3726/978-3-653-02003-8
Schweitzer Klassifikation
Alexander Kriebel studierte Rechtswissenschaft an der Universität Trier. An der Université Nice Sophia Antipolis (Frankreich) erwarb er die Licence en droit et science politique. Nach wissenschaftlicher Mitarbeit in einer internationalen Anwaltssozietät absolvierte er sein Referendariat in Frankfurt am Main. Heute ist er als Rechtsanwalt tätig.
Inhalt: Gesellschafterausscheiden - Wegfall eines Begriffsmerkmals einer Personengesellschaft - Wegfall des vorletzten Gesellschafters einer Personengesellschaft - Ausscheiden des einzigen Komplementärs aus der zwei- und mehrgliedrigen KG - Besonderheiten bei Simultaninsolvenz von KG und Komplementär.