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Die vorliegende Publikation gibt sowohl Juristen als auch Nicht- Juristen bei der Erschließung der maßgeblichen Fragen - über diverse Rechtsbereiche hinaus - eine praxisorientierte Hilfestellung und liefert Lösungsansätze. So werden am Beispiel von Facebook elementare datenschutzrechtliche Vorgaben beleuchtet, die maßgeblich für die Bestimmung der grundsätzlichen Zulässigkeit von Sozialen Medien in der Arbeit von öffentlichen Stellen sind - kurz gesagt: Dürfen Soziale Medien genutzt werden und falls ja, unter welchen Voraussetzungen? Auch die wesentlichen einfachgesetzlichen Regelungen, die sowohl für die grundsätzliche Zulässigkeit, aber auch für die fortlaufende Nutzung relevant sind, sind für die Praxis aufbereitet.
Insbesondere für die alltägliche Anwendung werden im letzten Abschnitt die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die
Nutzung der Sozialen Medien dargestellt. Wie darf bzw. sollte sich eine öffentliche Stelle in den Sozialen Medien verhalten? Welche
praktischen Fallstricke gibt es und was muss stets beachtet werden?
Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.
Produkt-Info
Reihe
Sprache
Verlagsort
Frankfurt am Main
Deutschland
Zielgruppe
Social-Media-Redaktionen, Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit, Entscheidungsträgerinnen und -träger oder auch Datenschutzbeauftragte in der öffentlichen Verwaltung
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
ISBN-13
978-3-8005-1740-4 (9783800517404)
Schweitzer Klassifikation
Robert Kreyßing, LL.M., ist als Beamter in einem Bundesministerium tätig. Seit seinem Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) in Berlin beschäftigt er sich mit dem staatlichen Informationsrecht und damit einhergehend den zugrundeliegenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. In diesem Rahmen ist er auch Lehrbeauftragter an der HWR und lehrt im Bereich der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit in den Sozialen Medien.