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In den letzten Jahren haben eine große Anzahl an Gesetzesänderungen Gesetzesänderungen – zuletzt durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) – das Pflegerecht verändert. Alle Bereiche des SGB XI sind betroffen.
Die 6. Auflage
Der LPK-SGB XI ist der Referenzkommentar zum gesamten Pflegerecht. Die Neuauflage berücksichtigt alle Neuerungen und bringt Interpretationssicherheit in sämtlichen Bereichen der Pflegeversicherung. Kommentiert werden u.a.:
- Patientendaten-Schutz-G
- KrankenhauszukunftsG
- Intensivpflege- und RehabilitationsstärkungsG
- Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-G
- GesundheitsversorgungsweiterentwicklungsG
- PflegebonusG
- Bürgergeld-G
- KrankenhauspflegeentlastungsG
- Berücksichtigt sind zudem bereits alle Auswirkungen des neuen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PEUG).
Die Schwerpunkte bei den Neuregelungen liegen in den Bereichen
- Leistungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, Änderung der Leistungsbeträge
- Änderungen beim Pflegeunterstützungsgeld
- neues Entlastungsbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
- Kostenerstattungsansprüche
- Beratungsansprüche
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
- Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege.
Praxisnah
Unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ergänzen gezielt praxisrelevante Verfahrens- und Rechtsschutzfragen die Darstellung des neuen Rechts. Zusätzliche Erläuterungen zum Pflegezeitgesetz, zum Familienpflegezeitgesetz sowie zu den wichtigsten pflegerelevanten Normen des SGB V beziehen wichtige Themen aus der Pflegerechtsberatung mit ein.
Ausgewiesene Pflegerechtsexperten
machen den LPK-SGB XI zum notwendigen Handwerkszeug für Anwaltschaft und Richter:innen, Mitarbeiter:innen bei den Pflegekassen, Verbänden, Ministerien und Behörden im Pflegebereich wie auch den beteiligten Sozialhilfeträgern sowie für Ausbildung und Studium.
Rezensionen / Stimmen
„Die namhaften Herausgeber und ihre Mitautoren meistern es hervorragend, das neue Recht unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts darzustellen und mit gezielt praxisrelevanten Verfahrens- und Rechtsschutzfragen zu ergänzen. Derzeit noch ungeklärte Rechtsfragen werden umfänglich und kritisch erörtert. Zu erwähnen ist zudem die gute Einführung in Bezug auf den geschichtlichen Kontext, den Aufbau, die Grundsätze und die Leistungen des SGB XI, die dem Leser einen schnellen Überblick ermöglicht. Der LPK-SGB XI als der Referenzkommentar zum gesamten Pflegerecht wird somit zum notwendigen Handwerkszeug für Anwaltschaft und Richter, Mitarbeiter bei den Pflegekassen, Verbänden, Ministerien und Behörden im Pflegebereich wie auch den beteiligten Sozialhilfeträgern sowie für Ausbildung und Studium.” - Ursula Krickl, Stadt und Gemeinde digital 4/2019
„Gerade für Sozialleistungserbringer im Bereich des SGB XI ist diese Praxiskommentierung von hoher Relevanz und ausdrücklich zu empfehlen.” – Peter Frings, Sozialrecht aktuell 2018, 59
„Die Aktualität und die Präzision der juristischen Argumentation setzen ebenso Maßstäbe wie der Praxisbezug und die Verständlichkeit der Erläuterungen... Standardwerk von Nomos.” – Franz Knieps, GuS 2018, 55
„Der Lehr- und Praxiskommentar kann jedem empfohlen werden, der sich in diesen Bereichen mit der Pflegeverssicherung zu beschäftigen hat.” – Horst Marburger, Br 2018, II
„Kenner der Materie werden diesen Kommentar ebenso zu schätzen wissen wie Einsteiger im Bereich des Sozialrechts. Summa summarum: Ein gelungenes Werk, das dem eigenen Anspruch, ein ‘Lehr- und Praxiskommentar’ zu sein, voll und ganz gerecht wird und auch unter dem Aspekt des Preis-Leistungsverhältnisses uneingeschränkt zu empfehlen ist.” – Rechtsdienst der Lebenshilfe 2017, 218
„Referenzkommentar zum gesamten Pflegerecht.” – Ulrich Harmening, ZfF 2018, 24
„bietet alles, was der Rechtsanwender erwartet. Das Werk überzeugt auch mit Detailfülle, gerade etwa bei den in der Begutachtungspraxis immer wieder streitigen Bereichen der Pflegebedürftigkeit und deren Feststellung... jedem Anwender wärmstens empfohlen.” – RAin Marianne Schörnig, FAinSozR, dierezensenten.blogspot.de 12/2017