Die Parlamente der Stadtstaaten sind infolge ihrer Doppelrolle als Landes- und Gemeindeorgane einbezogen in Entscheidungsprozesse nicht nur staatlichen, sondern auch städtischen Charakters. Die Ein- beziehung in kommunale Entscheidungsprozesse ist am stärksten in Hamburg wegen der noch schwachen Stellung der Bezirksorgane, deutlich geringer in Berlin, wo die Kompetenzen der Bezirke so umfassend sind, dass juristisch darin bereits eine Abwendung vom Grundsatz reiner Stadtstaatlichkeit gesehen wird. Auch im Zweistädtestaat Bremen, wo die Organe der beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven die kommunalen Aufgaben formal in vollem Umfang wahrnehmen, er- geben sich bei der Tätigkeit der Landbürgerschaft Überschneidungen mit kommunalen Aufgabenbereichen.
Reihe
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Gewicht
ISBN-13
978-3-8204-5317-1 (9783820453171)
Schweitzer Klassifikation
Aus dem Inhalt: U.a. Zum Begriff «Stadtstaatlichkeit» - Der Ver- waltungsaufbau der Stadtstaaten - Der historische Hintergrund - Der institutionelle Rahmen - Die lokalen Besonderheiten - Die sachlichen Schwerpunkte der Parlamentstätigkeit - Das Verhältnis von Parlament und Regierung - Parlamentarisches Regierungssystem und Stadt- staatlichkeit.