Zum Werk
Der erfolgreiche Handkommentar erläutert das Verwaltungsverfahrensgesetz zuverlässig, prägnant und gut verständlich. Die Kommentierung ist so aufgebaut, dass im Anschluss an die Erläuterungen der einzelnen Vorschriften, soweit zweckmäßig, jeweils in einem eigenen Abschnitt Besonderheiten des Landesrechts behandelt werden. Entwicklungen des europäischen Verwaltungsverfahrensrechts werden berücksichtigt. Besonderer Wert wird auf die inhaltliche Abstimmung mit dem Parallelwerk Kopp/Schenke, VwGO, gelegt.
Vorteile auf einen Blick
- Referenzwerk für das Verwaltungsverfahren
- absatzstärkster VwVfG-Kommentar
- Preis-Leistungs-Verhältnis
Zur Neuauflage
Berücksichtigt sind die Änderungen des VwVfG durch Art. 24 Abs. 3 G zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften v.- 25.6.2021.
Ebenfalls eingearbeitet sind fachgesetzliche Änderungen, die das Verwaltungsverfahren betreffen, z.B. im Baurecht.
Die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere zu verfahrensrechtlichen Fragen der Corona-Pandemie, wird ebenso sorgfältig ausgewertet wie die aktuelle Literatur.
Rezensionen / Stimmen
"(...) Das Buch ist aufgrund seiner hohen Aktualität und prägnanten Kommentierung unverzichtbar für Praxis und Wissenschaft."
Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen, in: AG Spezial 11/21, zur 22. Auflage 2021
"(...) Nicht nur die äußere Gestaltung des Kommentars, sondern auch die inhaltliche Darstellung sind überzeugend. Die Ausführungen sind präzise, fundiert und - für die Praxis nicht unwichtig - kommen schnörkellos auf den Punkt. Rechtsprechung und Literatur wurden, wie kaum anders zu erwarten, umfassend aktualisiert. In Verwaltungs-, Gerichts- und Hochschulbibliotheken gehört der Kommentar seit langem zum Pflichtbestand. Das VwVfG (bzw. fast gleichlautes Landesrecht) spielt auch für den Tätigkeitsbereich der Polizei eine nicht unwichtige Rolle. Im Recht der Gefahrenabwehr sind zwar vorrangig die Vorschriften der Polizeigesetze maßgebend. Soweit diese jedoch Regelungslücken enthalten - was nicht selten der Fall ist - sind sie durch Rückgriff auf das allgemeine Verwaltungs(verfahren)recht zu schließen, z. B. hinsichtlich der Anhörung (§ 28) und der Bekanntgabe von Polizeiverfügungen (s. §§ 41, 43 VwVfG).
Auch Studierende an Universitäten und Fachhochschulen sollten die Anschaffung in Erwägung ziehen. Dafür sprechen nicht nur seine hohe Qualität, sondern auch der - im Vergleich zur Vorauflage unverändert gebliebene - sehr günstige Preis.
Fazit: Der "Kopp/Ramsauer" ist die erste Adresse bei den (Kurz-)Kommentaren zum Verwaltungsverfahrensgesetz."
Prof. Dr. Barbara Blum, Bielefeld, in: Kriminalistik 10/2021, zur 22. Auflage 2021
"(...)Ab 2012 erscheint das Werk überdies jährlich, um einen hohen Aktualitätsstandard zu gewährleisten. Dies ist um so sinnvoller, als diese Materie an Dynamik immer mehr zunimmt, wie die neue Auflage unter erneuter Erweiterung des Umfangs auch zeigt.
(...)Der Kommentar ist im besten Sinne des Wortes auch ein Lernkommentar, weil der Leser immer wieder Neuentwicklungen kennen lernt. Der seit über 40 Jahren eingeführte und bestens bekannte Kommentar bietet die derzeit kompakteste und aktuellste Kommentierung zum Verwaltungsverfahrensrechts."
in: juralit.online 9.09.2021, zur 22.Auflage 2021
"(...)Wieder einmal ein hervorragend ausführliches Themenband, das den Leser sehr detailliert die Thematik darlegt."
in: Kos Direkt August 2021, zur 22. Auflage 2021
"(...) Überhaupt sind die Kommentare Kopp/Ramsauer und Kopp/Schenke auch in ihren aktuellen Auflagen Meisterwerke des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrechts und für alle unverzichtbar, die sich in Praxis und Wissenschaft mit der schwierigen Materie dieser benachbarten Rechtsgebiete und der sie beeinflussenden Verfahrensnormen befassen. Perfekt und hochaktuell für Rechtsanwälte, Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Syndikusanwälte, Verbandsjuristen, Richter, Referenten in Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, Referendare, Studierende und Professoren. Zugleich kommen die aus der Feder von führenden Richtern und Anwälten stammenden Kommentare nach dem einleitenden Vorwort im VwVfG-Kommentar eher bescheiden daher: "Wir sind dazu bestimmt, die Wahrheit zu suchen; sie zu besitzen, ist Vorrecht einer höheren Macht". Aus der Sicht der Leipziger Revisionsinstanz schwebt darüber wohl nur noch - wenn es gut geht - das BVerfG am Karlsruher Schlossbezirk, der EuGH am Luxemburger Kirchberg oder der "blaue Himmel" einer imaginären Gerechtigkeit.
So sind die beiden Jahreskommentare Kopp/Schenke zur VwGO und Kopp/Ramsauer zum VwVfG in ihrer Bedeutung inzwischen zum zweibändigen "Palandt" des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrechts gewachsen."
Rechtsanwalt FAVerwR Prof. Bernhard Stüer, Münster/Osnabrück, in: DVBl 11/2021, zur 21. Auflage 2020
"(...) Fazit: Prägnant und zuverlässig wie eh und je sorgen beide Werke für Durchblick im Verwaltungsrecht."
Rüdiger Rath, in: justament.de 28.09.2020, zur 21. Auflage 2020
"(...) Zusammenfassend und abschließend bleibt festzustellen, dass der signalorange "VwVfG-Rechtsberater" - natürlich stets im Tandem-Verbund mit seinem Kompagnon zur VwGO - seine aktive und ihm zugewachsene Rolle auch in der 21. Auflage weiterspielt. Mit Spannung darf erwartet werden, wie es in der 22. Auflage gelingen wird, die pandemieveranlasste Rechtsprechung (insbesondere auch zum Versammlungsrecht) in einer für das Format geeigneten Art und Weise konzentriert, kommentiert und praxisgerecht aufzunehmen."
Wolfgang Burzer, in: NZWehrr 6/2020, zur 21. Auflage 2020
"(...) Insbesondere ist Ulrich Ramsauer zuzustimmen, dass die Erneuerung der Kommentare eine immerwährende Aufgabe ist, die nicht zum Abschluss kommt, da sich die Entwicklung des Verwaltungsverfahrensrechts nicht zuletzt unter dem Einfluss der Digitalisierung und der Europäisierung immer mehr beschleunigt hat.
Auch wird darauf verwiesen, dass sich Verlag und Herausgeber beider Bände bemühen, beide Kommentare inhaltlich und auflagentechnisch als Tandem aufeinander abzustimmen. Das habe zu erfreulichen Synergieeffekten geführt und ermögliche - natürlich nur, wenn man als Nutzer auf beide Werke zugreift - an verschiedenen Stellen auch eine inhaltliche Entlastung, die sich günstig auf den Umfang der Erläuterungen auswirkt. Den Autoren gilt es erneut, Respekt für ihre Verlässlichkeit und Disziplin zu zollen."
Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Berlin, in: Der Landkreis 12/2020, zur 21. Auflage 2020
"(...) Der erfolgreiche Standardkommentar gibt zuverlässige und wissenschaftlich genaue Antworten auf alle Fragen des Verwaltungsverfahrens. Er ist - völlig zu Recht - seit Jahren der führende Kommentar in Ausbildung und Praxis. Nicht ohne Grund ist er in vielen Bundesländern prüfungszugelassen und in Studium und Referendariat ebenso wie in praktischer Berufstätigkeit eine große Hilfe.
(...) Der Kommentar kann uneingeschränkt zur Anschaffung empfohlen werden, zumal der Umfang im Vergleich zur Vorauflage nahezu konstant geblieben ist und der Preis nur minimal erhöht wurde."
Professor Dr. Jens M. Schmittmann, Essen, in: Verwaltungsrundschau 12/2020, zur 21. Auflage 2020
"(...) Fazit: der "Kopp/Ramsauer" gehört zu den führenden Kommentaren zum Verwaltungsverfahrensgesetz. In Verwaltungs-, Gerichts- und Hochschulbiblitoheken gehört er zu den Must-have-Titeln.
Auch Studierenden an Universitäten und Fachhochschulen sei die Anschaffung nicht zuletzt angesichts des günstigen - im Vergleich zur Vorauflage unverändert gebliebenen - Preises ans Herz gelegt."
Reg.-Dir. G. Haurand, in: DVP 12/2020, zur 20. Auflage 2019