1 - Vorwort [Seite 6]
2 - Hinweise zur Benutzung der CD-ROM [Seite 10]
3 - Inhaltsverzeichnis [Seite 12]
4 - Literaturverzeichnis [Seite 22]
5 - Abkürzungsverzeichnis [Seite 26]
6 - Teil I Wettbewerbsrecht [Seite 34]
6.1 - 1. Grundlagen [Seite 48]
6.1.1 - 1.1. Begriff ?Wettbewerbsrecht? [Seite 48]
6.1.2 - 1.2. Überblick über die Geschichte des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) [Seite 49]
6.1.3 - 1.3. Hinweise zu den wettbewerbstheoretischen Grundlagen [Seite 56]
6.1.4 - 1.4. Anwendungsbereich des UWG [Seite 57]
6.1.5 - 1.5. Einwirkungen des Europäischen Rechts [Seite 74]
6.1.6 - 1.6. Einwirkungen des Verfassungsrechts [Seite 85]
6.1.7 - 1.7. Überblick über das UWG 2008 [Seite 86]
6.1.8 - 1.8. Wettbewerbsrechtliche Grundbegriffe [Seite 92]
6.1.9 - 1.9. Produkt-, medien- und berufsspezifische Besonderheiten [Seite 93]
6.1.10 - 1.10. Internationalrechtliche Fragen [Seite 109]
6.2 - 2. Wettbewerbswidriges Verhalten [Seite 112]
6.2.1 - 2.1. Unlautere Beeinflussung des Kunden [Seite 112]
6.2.2 - 2.2. Behinderung von Mitbewerbern [Seite 212]
6.2.3 - 2.3. Rechtsbruch (§ 4 Nr. 11 UWG) [Seite 271]
6.3 - 3. Rechtsfolgen [Seite 281]
6.3.1 - 3.1. Aktiv- und Passivlegitimation [Seite 282]
6.3.2 - 3.2. Unterlassungsanspruch [Seite 295]
6.3.3 - 3.3. Beseitigungsanspruch [Seite 310]
6.3.4 - 3.4. Recht auf Duldung einer Richtigstellung auf eigene Kosten [Seite 313]
6.3.5 - 3.5. Schadensersatzanspruch [Seite 314]
6.3.6 - 3.6. Bereicherungsanspruch [Seite 320]
6.3.7 - 3.7. Der Gewinnabschöpfungsanspruch (§ 10 UWG) [Seite 321]
6.3.8 - 3.8. Auskunftsanspruch, Anspruch auf Rechnungslegung [Seite 332]
6.3.9 - 3.9. Verjährung [Seite 336]
6.3.10 - 3.10. Unzulässige Rechtsausübung und Rechtsmissbrauch [Seite 348]
6.4 - 4. Wettbewerbsrechtliches Verfahren [Seite 352]
6.4.1 - 4.1. Vorbemerkungen [Seite 352]
6.4.2 - 4.2. Abmahnung und Unterwerfung [Seite 353]
6.4.3 - 4.3. Einigungsstellenverfahren [Seite 384]
6.4.4 - 4.4. Schiedsgerichtsverfahren [Seite 390]
6.4.5 - 4.5. Verfügungsverfahren [Seite 394]
6.4.6 - 4.6. Klageverfahren [Seite 410]
6.4.7 - 4.7. Kosten und Streitwert [Seite 431]
6.4.8 - 4.8. Durchsetzung der Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung [Seite 439]
6.5 - 5. Strafrechtliche Verantwortlichkeit [Seite 449]
6.5.1 - 5.1. Allgemeines [Seite 449]
6.5.2 - 5.2. Systematik des Wettbewerbsstrafrechts [Seite 450]
6.5.3 - 5.3. Strafrechtliche Verantwortlichkeit [Seite 456]
6.5.4 - 5.4. Strafrechtliche Sanktionen und Haftung [Seite 459]
6.5.5 - 5.5. Besonderheiten des strafrechtlichen Verfahrens [Seite 466]
7 - Teil II Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) [Seite 470]
8 - Teil III Prozessformulare [Seite 918]
8.1 - 1. Abmahnung [Seite 920]
8.1.1 - 1.1. Vorbemerkungen [Seite 920]
8.1.2 - 1.2. Abmahnung eines Mitbewerbers bei Erstbegehungsgefahr [Seite 924]
8.1.3 - 1.3. Anwaltliche Abmahnung bei Erstbegehungsgefahr [Seite 925]
8.1.4 - 1.4. Abmahnung eines Mitbewerbers bei Wiederholungsgefahr [Seite 927]
8.1.5 - 1.5. Anwaltliche Abmahnung bei Wiederholungsgefahr [Seite 929]
8.1.6 - 1.6. Zweite Abmahnung [Seite 931]
8.1.7 - 1.7. Erläuterungen [Seite 932]
8.2 - 2. Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung [Seite 938]
8.2.1 - 2.1. Vorbemerkungen [Seite 938]
8.2.2 - 2.2. Unterwerfungserklärung bei Erstbegehungsgefahr aus Sicht [Seite 940]
8.2.3 - des Verletzers [Seite 940]
8.2.4 - 2.3. Unterwerfungserklärung bei Erstbegehungsgefahr aus Sicht [Seite 940]
8.2.5 - des Gläubigers [Seite 940]
8.2.6 - 2.4. Unterwerfungserklärung bei Wiederholungsgefahr aus Sicht [Seite 941]
8.2.7 - des Verletzers [Seite 941]
8.2.8 - 2.5. Unterwerfungserklärung bei Wiederholungsgefahr aus Sicht [Seite 942]
8.2.9 - des Gläubigers [Seite 942]
8.2.10 - 2.6. Erläuterungen [Seite 943]
8.3 - 3. Abwehrschreiben und Gegenabmahnung [Seite 948]
8.3.1 - 3.1. Vorbemerkungen [Seite 948]
8.3.2 - 3.2. Besondere Anmerkungen zur Gegenabmahnung [Seite 948]
8.3.3 - 3.3. Abwehrschreiben des Abgemahnten [Seite 951]
8.3.4 - 3.4. Anwaltliches Abwehrschreiben mit Kostenerstattung [Seite 952]
8.3.5 - 3.5. Gegenabmahnung des Abgemahnten [Seite 954]
8.3.6 - 3.6. Anwaltliche Gegenabmahnung mit Kostenerstattung [Seite 955]
8.3.7 - 3.7. Erläuterungen [Seite 957]
8.4 - 4. Antrag auf Einleitung eines Einigungsverfahrens [Seite 958]
8.4.1 - 4.1. Vorbemerkungen [Seite 958]
8.4.2 - 4.2. Antrag an die Einigungsstelle gem. § 15 UWG [Seite 959]
8.4.3 - 4.3. Erläuterungen [Seite 960]
8.5 - 5. Schutzschrift [Seite 961]
8.5.1 - 5.1. Vorbemerkungen [Seite 961]
8.5.2 - 5.2. Schutzschrift des Abgemahnten [Seite 962]
8.5.3 - 5.3. Anwaltlich verfasste Schutzschrift [Seite 964]
8.5.4 - 5.4. Erläuterungen [Seite 965]
8.6 - 6. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung [Seite 966]
8.6.1 - 6.1. Vorbemerkungen [Seite 966]
8.6.2 - 6.2. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch den Gläubiger [Seite 967]
8.6.3 - 6.3. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch den Verfahrensbevollmächtigten [Seite 970]
8.6.4 - 6.4. Erläuterungen [Seite 972]
8.7 - 7. Eidesstattliche Versicherung [Seite 973]
8.7.1 - 7.1. Vorbemerkungen [Seite 973]
8.7.2 - 7.2. Versicherung an Eides Statt [Seite 974]
8.7.3 - 7.3. Erläuterungen [Seite 975]
8.8 - 8. Zustellungsauftrag an den Gerichtsvollzieher bei Erlass einer einstweiligen Verfügung [Seite 976]
8.8.1 - 8.1. Vorbemerkungen [Seite 976]
8.8.2 - 8.2. Zustellungsauftrag an den Gerichtsvollzieher [Seite 977]
8.8.3 - 8.3. Erläuterungen [Seite 978]
8.9 - 9. Abschlussschreiben/Abschlusserklärung [Seite 978]
8.9.1 - 9.1. Vorbemerkungen [Seite 978]
8.9.2 - 9.2. Abschlussschreiben [Seite 980]
8.9.3 - 9.3. Vorformulierte Abschlusserklärung im Interesse des Gläubigers [Seite 981]
8.9.4 - 9.4. Unaufgeforderte Abgabe einer Abschlusserklärung durch den Schuldner [Seite 982]
8.9.5 - 9.5. Erläuterungen [Seite 983]
8.10 - 10. Fristwahrender Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung [Seite 984]
8.10.1 - 10.1. Vorbemerkungen [Seite 984]
8.10.2 - 10.2. Fristwahrender Widerspruch [Seite 984]
8.10.3 - 10.3. Erläuterungen [Seite 985]
8.11 - 11. Kostenwiderspruch gegen eine einstweilige Verfügung [Seite 986]
8.11.1 - 11.1. Vorbemerkungen [Seite 986]
8.11.2 - 11.2. Kostenwiderspruch [Seite 986]
8.11.3 - 11.3. Erläuterungen [Seite 987]
8.12 - 12. Unterwerfungswiderspruch gegen eine einstweilige Verfügung [Seite 988]
8.12.1 - 12.1. Vorbemerkungen [Seite 988]
8.12.2 - 12.2. Unterwerfungswiderspruch [Seite 988]
8.12.3 - 12.3. Erläuterungen [Seite 990]
8.13 - 13. Vollumfänglicher Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung [Seite 991]
8.13.1 - 13.1. Vorbemerkungen [Seite 991]
8.13.2 - 13.2. Vollumfänglicher Widerspruch [Seite 991]
8.13.3 - 13.3. Erläuterungen [Seite 994]
8.14 - 14. Vorbeugende Unterlassungsklage [Seite 995]
8.14.1 - 14.1. Vorbemerkungen [Seite 995]
8.14.2 - 14.2. Vorbeugende Klage auf Unterlassung [Seite 995]
8.14.3 - 14.3. Erläuterungen [Seite 999]
8.15 - 15. Allgemeine Unterlassungsklage [Seite 1000]
8.15.1 - 15.1. Vorbemerkungen [Seite 1000]
8.15.2 - 15.2. Klage auf Unterlassung [Seite 1000]
8.15.3 - 15.3. Erläuterungen [Seite 1002]
8.16 - 16. Feststellungsklage [Seite 1003]
8.16.1 - 16.1. Vorbemerkungen [Seite 1003]
8.16.2 - 16.2. Negative Feststellungsklage [Seite 1003]
8.16.3 - 16.3. Erläuterungen [Seite 1006]
8.17 - 17. Klage auf Zahlung einer Vertragsstrafe [Seite 1007]
8.17.1 - 17.1. Vorbemerkungen [Seite 1007]
8.17.2 - 17.2. Klage auf Zahlung der Vertragsstrafe wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungserklärung [Seite 1009]
8.17.3 - 17.3. Erläuterungen [Seite 1010]
9 - Teil IV Rechtsprechungslexikon [Seite 1014]
10 - Teil V Anhang [Seite 1530]
10.1 - Synopse zwischen dem UWG 2004 und dem UWG 2008/2009 [Seite 1531]
10.2 - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) [Seite 1568]
10.3 - Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht [Seite 1615]
10.4 - Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) [Seite 1634]
10.5 - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) [Seite 1649]
10.6 - Gesetz über den Ladenschluss (Ladenschlussgesetz ? LadSchlG) [Seite 1659]
10.7 - Preisangabenverordnung (PAngV) [Seite 1670]
10.8 - Telemediengesetz (TMG) [Seite 1679]
10.9 - Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-RL) [Seite 1690]
10.10 - Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen [Seite 1715]
10.11 - Zivilprozessordnung (ZPO) [Seite 1724]
11 - Stichwortverzeichnis [Seite 1768]
2. Wettbewerbswidriges Verhalten (S. 79-80)
2.1. Unlautere Beeinflussung des Kunden
2.1.1. Vorbemerkung
Die Auswahl- und Entscheidungssouveränität der Verbraucher ist funktional ein wesentliches Element innerhalb der Schutzzwecktrias des Lauterkeitsrechts. Die Kunden werden vom Wettbewerbsrecht hinsichtlich ihrer Entscheidungsfreiheit geschützt, weil unverfälschte, von unsachlichen Einflussnahmen der übrigen Marktteilnehmer möglichst unbeeinträchtigte Auswahlentscheidungen der Verbraucher Voraussetzung dafür sind, dass die Wettbewerber unternehmerische Leistung bestmöglich auf dem Markt platzieren können. Der Schutz der Kunden vor unlauterer Beeinflussung ist also wesentlich für den effektiven Leistungswettbewerb.
Mit dem 1. UWGÄndG542 wurde die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGPRL) mit Rechtswirkung zum 30.12.2008 in deutsches Recht umgesetzt. Damit ging eine Aufspaltung des Lauterkeitsrechts in ein mitbewerberschützendes und ein verbraucherschützendes Lauterkeitsrecht einher, die - zu Recht - kritisiert wird, weil sie mit dem integrativen System des Wettbewerbsrechts, das sich durch die Verschränkung der Schutzzwecke kennzeichnet, schon formal nicht harmoniert.544 Zudem können verbraucherschützende und mitbewerberschützende Normen wegen der miteinander verschränkten Schutzzwecke kaum hinreichend deutlich voneinander unterschieden werden. Der Schutz der Verbraucher wird im Wettbewerbsrecht nicht isoliert angestrebt sondern immer als Schutz eines wesentlichen Elementes im Rahmen der Schutzzwecktrias. Umgekehrt gilt dies auch für den Schutz der Mitbewerber.
Mit der formalen Aufspaltung des Lauterkeitsrechts in ein verbraucherschützendes und ein die Mitbewerber schützendes Wettbewerbsrecht ist jedoch in der Sache keine Abkehr von dem integrativen Schutzzwecksystem des Lauterkeitsrechts verbunden.
Mitbewerberschützend sind unter Zugrundelegung der hergebrachten Systematik546 die Behinderung von Konkurrenten betreffenden Normen, die Regelung zur vergleichenden Werbung sowie die Regelung zum Vorsprung durch Rechtsbruch. Verbraucherschützend sind v.a. die Verbote der irreführenden geschäftlichen Handlungen, soweit sie ggü. Verbrauchern vorgenommen werden, der unsachlichen Beeinflussung, der Ausnutzung menschlicher Vorzüge und Schwächen sowie der Belästigung. Im Einklang mit der UGP-RL können die verbraucherschützenden Unlauterkeitstatbestände systematisch in zwei große Kategorien eingeordnet werden: Die Richtlinie erfasst zum einen die irreführenden Handlungen (Art. 6 UGP-RL), zum an deren die aggressiven Geschäftspraktiken (die Verbraucherentscheidung beeinträchtigende Belästigung, die Nötigung und die unzulässige Beeinflussung, Art. 8 und 9 UGP-RL). Im Verhältnis zwischen Unternehmern bleibt hinsichtlich von Irreführung die Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung547 maßgeblich. Der deutsche Gesetzgeber unterscheidet in § 5 Abs. 1 Satz 1 UWG und § 5a Abs. 1 UWG nicht zwischen geschäftlichen Handlungen ggü. Verbrauchern und ggü. Mitbewerbern bzw. sonstigen Marktteilnehmern und hat die Regulierung durch die Richtlinie damit teilweise überschießend über den engeren Regulierungsbereich der UGP-RL hinaus umgesetzt.
Im Anhang I der UGP-RL werden in Form einer sog. Black List (auch: "Schwarze Liste" - s. dazu § 3 Rn. 176) bestimmte irreführende und aggressive geschäftliche Handlungen aufgeführt, die jedenfalls als unlauter und unzulässig anzusehen sind, soweit sie sich unmittelbar an Verbraucher richten. Der deutsche Gesetzgeber hat die Black List ebenfalls in Form eines Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG umgesetzt. Dabei betreffen die Nummern 1 bis 24 irreführende geschäftliche Handlungen und die Nummern 25 bis 30 aggressive geschäftliche Handlungen (s. zur Systematik § 3 Rn. 177). Da die in der Liste aufgeführten Handlungen unter allen Umständen unzulässig sind, entfällt insoweit eine Prüfung der Spürbarkeitsschwelle nach § 3 Abs. 1 und 2, es handelt sich um Verbote ohne Wertungsmöglichkeit, eine Einzelfallbeurteilung kommt hier nicht in Betracht.
Im Gegensatz zur RL 84/450/EWG548 bezweckt die UGP-RL nach allg. Auffassung eine Vollharmonisierung im Bereich des verbraucherschützenden Lauterkeitsrechts. Die nationalen Gesetzgeber dürfen daher für das Verhältnis zwischen Unternehmern und Verbrauchern weder mildere noch strengere Normen als von der Richtlinie vorgesehen erlassen. Die bestehenden verbraucherschützenden Lauterkeitsnormen sind, soweit sie von der Richtlinie erfasst sind, richtlinienkonform auszulegen. Von der UGP-RL werden aber nur solche verbraucherbezogenen Sachverhalte erfasst, bei denen die unmittelbare Beeinflussung der Verbraucher maßgeblich ist. Nicht erfasst vom Regelungsbereich der Richtlinie ist also das Verbot unzumutbarer Belästigung der Verbraucher (s. Rn. I/528 ff.), soweit es nicht um eine unmittelbare Beeinflussung der Entscheidungs- und Verhaltensfreiheit sondern um die Belästigung als solche geht.