In der Bundesrepublik Deutschland führt der Bund Filmfördermaßnahmen in zweierlei Hinsicht durch: einerseits als kulturelle Förderung, andererseits als wirtschaftliche. Seit 1951 erfolgen kulturpolitische Filmfördermaßnahmen durch das Bundesministerium des Innern (BMI) und seinen Nachfolger, den Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien (BKM) aufgrund der Filmförderungsrichtlinien (FFRi.). Diese betreffen die sog. kulturelle Filmförderung. Daneben werden seit 1968 wirtschaftspolitische Filmfördermaßnahmen durch die Filmförderungsanstalt (FFA) hauptsächlich aufgrund des Filmförderungsgesetzes (FFG) getroffen (die sog. wirtschaftliche Filmförderung). Der Autor beschäftigt sich mit dem Problem der kompetenzrechtlichen Qualifikation des FFG im Spannungsfeld des Kompetenzkonflikts. Ein Kompetenzkonflikt zwischen Bund und Ländern entsteht, wenn eine Norm infolge ihres doppelten Charakters zwei Kompetenzbereiche berührt, wie hier das FFG mit seinen wirtschaftlichen und kulturellen Komponenten. Dieser Kompetenzkonflikt kann aufgelöst werden, soweit der kompetenzrechtliche Charakter des FFG als "Recht der Wirtschaft" des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG qualifiziert wird. Dafür ist die Problematik der kompetenzrechtlichen Qualifikation eines (doppelgesichtigen) Gesetzes, das inhaltlich beide Kompetenzbereiche von Bund sowie Ländern berührt, im Rahmen der Kompetenzverteilungsordnung des Grundgesetzes zu erläutern. Daraufhin ist das Kriterium für die kompetenzrechtlichen Qualifikation des FFG zu untersuchen und damit seine kompetenzrechtliche Qualifikation als "Recht der Wirtschaft" des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG zu überprüfen.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2008
Universität zu Köln
Auflage
Sprache
Zielgruppe
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-8300-4351-5 (9783830043515)
Schweitzer Klassifikation