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Zum Werk
"Gäbe es diesen Kommentar nicht, er müsste sofort geschrieben werden", so Dr. Herbert Palmberger, in: ZfV 11/2020 zur Vorauflage.
Das Werk kommentiert die zentralen privatrechtlichen Vorschriften des nationalen Fracht-, Speditions- und Lagergeschäfts und gibt einen Überblick über das gesamte Transportrecht.
Wissenschaftlich fundiert und zugleich praxisbezogen werden hier die §§ 407 bis 466 HGB (Frachtgeschäft), die §§ 467-475h HGB (Lagergeschäft), das Binnenschifffahrtsgesetz mit Lade- und Löschzeitenverordnung sowie das Güterkraftverkehrsgesetz erläutert.
Zudem werden die Allgemeinen Deutschen Spediteur-Bedingungen (ADSp) 2017, die AGB für Schwertransporte und Kranarbeiten 2020 und die AGB für Umzüge und Lagerungen 2021 kommentiert.
Darüber hinaus werden in diesem Standardwerk folgende internationale Regelungen erläutert: CMR, sowie das Montrealer Übereinkommen 1999, CIM, CMNI (Budapester Übereinkommen).
Vorteile auf einen Blick
- unangefochtenes Standardwerk zum Transportrecht
- nationales Transport- und Speditionsrecht sowie grenzüberschreitende Transporte in einem Band
- eigenständiger Abschnitt für das gesamte Lagergeschäft
- mit den ADSp 2017 und allen transportrechtlichen Neufassungen: AGB Umzug 2021 und AGB BSK Kran und Transport 2020.
Zur Neuauflage
Mit dieser Auflage werden insbesondere wieder topaktuell, ausführlich und fundiert kommentiert:
- §§ 407-466 HGB (Frachtgeschäft)
- §§ 467-475h HGB (Lagergeschäft)
- ADSp 2017
- AGB Umzug 2021 (AGB Umzüge und Lagerungen)
- AGB BSK Kran und Transport 2020 (Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten)
- Binnenschifffahrtsgesetz (BinSchG) 2016 mit Lade- und LöschzeitenVO (BinSchlV)
- Abschleppbedingungen 2015
Rezensionen / Stimmen
"(...) Für den Eisenbahnsektor ist davon naturgemäß nur ein kleinerer Teil relevant, wer aber mit dem Bahnfrachtrecht und allen damit zusammenhängenden Fragen zu tun hat, sollte und wird an dem neuen "Koller" nicht vorbeikommen."
Bahn-Report 6/2020, zur 10. Auflage 2020
"(...) Das Fazit ist klar: Der Kommentar ist für alle diejenigen, die mit juristischem Fragen zum Transportwesen befasst sind, schlicht unverzichtbar, das gilt insbesondere für den Bereich der Schadensabwicklung. Dass der Verfasser sowohl der Praxis verbunden ist (Oberlandesgericht München) als auch der Wissenschaft (Universität Regensburg), sind allerbeste Voraussetzungen für die Bewältigung des Transportrechts. Die klare Sprache des Verfassers macht die Lektüre des Kommentars zu einem juristischen Vergnügen und erleichtert den mitunter recht beschwerlichen juristischen Spaziergang durch eine sehr anspruchsvolle Materie. Dieses sehr gelungene Werk macht deutlich, dass es ein großer Vorzug sein kann, wenn eine Kommentierung aus einer Feder stammt."
Akademischer Direktor Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber, Bischberg, in: NZV 12/2022, zur 10. Auflage 2020
"(...) Fragen, die Regelungen des deutschen Fracht-, Speditions- und Lagerrechts aufwerfen, beantwortet Koller wie gewohnt umfassend, präzise und praxisnah. Dort, wo der Autor auf andere Rechtsauffassungen stößt, hält er damit nicht hinter dem Berg, sondern führt stets Verweise an, mit denen bei Bedarf andere Meinungen nachvollzogen werden können. In der Gesamtschau handelt es sich bei der 10. Auflage des Kommentars zum Transportrecht um ein auf wissenschaftlichem Fundament hervorragend recherchiertes Werk, das sicherlich weiterhin das Transportrecht prägen wird."
Holger Tittko, in: VersicherungsPraxis 9/2020, zur 10. Auflage 2020
"(...) Der neue 'Koller' ist zur Zeit der aktuellste Kommentar, den es in Deutschland zum Transportrecht gibt. Er ist auf dem Stand von November 2019, mit Nachträgen bis zum Jahresende. (...) Bemerkenswert ist wiederumg die Gründlichkeit, mit der die §§ 407 bis 466 HGB zum Frachtvertrag und zum Speditionsvertrag kommentiert werden und mit der die Aktualität hinsichlich Rechtsprechung und Literatur hergestellt wurde. Dabei wird stets und deutlich auf abweichende Meinungen hingewiesen und diese werden auch erläutert. Der Nutzer hat dadurch stets ein Gesamtbild zum jeweiligen Rechtsinstitut zur Verfügung und damit für seinen eigenen Vortrag stets eine gute Argumentationshilfe. (...) Nach wie vor steht die Kommentierung für Ordnung und Übersichtlichkeit. In einem umfassenden und leider auch oft schwer übersehbaren Rechtsgebiet wie dem Transportrecht - ob national oder international - ist das keine Selbstverständlichkeit. (...) Gäbe es diesen Kommentar nicht, so müsste er sofort geschrieben werden."
in: Zeitschrift für Versicherungswesen 11/2020, zur 10. Auflage 2020
"Der neue Koller ist zur Zeit der aktuellste Kommentar, den es in Deutschland zum Transportrecht gibt. Er ist auf dem Stand vom November 2019, mit Nachträgen bis zum Jahresende. Der Kommentar löst die Auflage vom Juli 2016 ab. Inzwischen hat sich vor allem durch die Geltung der ADSp 2017 sowie in der Rechtsprechung so viel ereignet, dass die jetzt vorliegende Neubearbeitung allseits erwartet und geradezu herbeigesehnt wurde.
Bemerkenswert ist wiederum die Gründlichkeit, mit der die §§ 407 bis 466 HGB zum Frachtvertrag und zum Speditionsvertrag kommentiert werden und mit der die Aktualität hinsichtlich Rechtsprechung und Literatur hergestellt wurde. Dabei wird stets und deutlich auf abweichende Meinungen hingewiesen, und diese werden auch erläutert. Der Nutzer hat dadurch stets ein Gesamtbild zum jeweiligen Rechtsinstitut zur Verfügung, und damit für seinen eigenen Vortrag stets eine gute Argumentationshilfe.
Der zweite große Block in der Kommentierung sind die ADSp 2017. Da zu erwarten ist, dass diese neuen Bedingungen branchenüblich werden, ist die Kommentierung umso wichtiger, und teilweise ist sie für die künftige Interpretation durchaus richtungsweisend, zumal höchstrichterliche Rechtsprechung zur Zeit nur in geringem Umfang hierzu vorliegt.
Nach wie vor steht die Kommentierung für Ordnung und Übersichtlichkeit. In einem umfassenden und leider auch oft schwer übersehbaren Rechtsgebiet wie dem Transportrecht – ob national oder international – ist das keine Selbstverständlichkeit.
Hervorzuheben sind weiterhin die geradezu akribische Darstellung und Kommentierung des CMR sowie des Montrealer Übereinkommens sowie des CIM und schließlich, aber keineswegs letztlich, des Budapester Übereinkommens.
Das ebenso übersichtliche wie dennoch umfangreiche Entscheidungsregister zur höchstrichterlichen europäischen, deutschen und österreichischen Rechtsprechung rundet die Ausführungen im neuen Koller in nützlicher Weise ab. Gäbe es diesen Kommentar nicht, so müsste er sofort geschrieben werden."
Expertenstimme von Dr. Herbert Palmberger, M.C.J., Partner, zur 10. Auflage 2020