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WELCHE ZEUGNISARTEN GIBT ES UND WANN MUSS ES ERTEILT WERDEN?Wir müssen hinsichtlich Umfang und Inhalt grundsätzlich zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis unterscheiden.- Das einfache Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten. Aussagen zur Leistung und zur Führung werden im einfachen Zeugnis nicht getroffen.- Das qualifizierte Zeugnis enthält neben den Angaben zur Art und Dauer der Tätigkeit auch Ausführungen zur Leistung und zum Verhalten/zur Führung des Mitarbeiters über die gesamte Dauer des Anstellungsverhältnisses.Im Hinblick auf den Erstellungszeitpunkt wird jedoch noch einmal unterschieden, und zwar zwischen einem- Zwischenzeugnis,- vorläufigen Zeugnis und- dem eigentlichen Endzeugnis.Das einfache bzw. das qualifizierte Zeugnis kann jeweils als Zwischenzeugnis, vorläufiges Zeugnis oder Endzeugnis ausgestellt werden.DER MITARBEITER KANN SICH ENTSCHEIDENDer Mitarbeiter hat ein Wahlrecht, ob er ein einfaches oder ein qualifiziertes Zeugnis wünscht. Wurde dem Mitarbeiter ohne seinen ausdrücklichen Wunsch ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt, kann er es zurückweisen und ein einfaches Zeugnis verlangen.Umstritten ist, ob ein Wechsel der Zeugnisart möglich ist. Dies betrifft Fälle, in denen der Mitarbeiter zunächst nur ein einfaches Zeugnis verlangt, zu einem späteren Zeitpunkt aber ein qualifiziertes Zeugnis erstellt haben möchte, sowie auch den entgegengesetzten Fall. Experten meinen, dass unter dem Gesichtspunkt der nachwirkenden Fürsorgepflicht des Arbeitgebers keine Bedenken gegen die Erteilung eines Zweitzeugnisses bestehen, wenn dies der beruflichen Entwicklung des Mitarbeiters dient. Von manchen wird aber auch die Auffassung vertreten, dass der Mitarbeiter nicht nachträglich ein einfaches Zeugnis verlangen kann, wenn ihm zunächst auf seinen Wunsch ein qualifiziertes Zeugnis erteilt wurde.