Die Autorin befasst sich mit dem Trihotel-Urteil aus dem Jahr 2007, in welchem der BGH das Haftungskonzept der Existenzvernichtungshaftung ausschließlich als besondere Fallgruppe der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung in § 826 BGB einordnete. Der seinerzeit getroffenen Entscheidung wohnt eine doppelte Ausschließlichkeitsthese inne: ausschließlich Deliktsrecht, ausschließlich § 826 BGB. Vanessa Kluge interessiert vor allem, ob die zitierte Norm wirklich die einzige in Betracht kommende Anspruchsgrundlage für die Insolvenzverursachungshaftung des GmbH-Alleingesellschafters darstellt. Es geht ihr um die Frage, ob § 823 Abs. 2 BGB im Zusammenspiel mit straf- bzw. liquidationsrechtlichen Schutzgesetzen die dem Kapitalerhaltungsrecht entspringende Schutzlücke adäquat schließen kann.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2014
Berlin, Freie Univ.,
Auflage
Sprache
Verlagsort
Editions-Typ
Maße
Höhe: 210 mm
Breite: 148 mm
Dicke: 13 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-65828-4 (9783631658284)
DOI
10.3726/978-3-653-05017-2
Schweitzer Klassifikation
Vanessa Kluge ist Volljuristin. Sie studierte Rechtswissenschaften in Mannheim/Heidelberg und war wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Wirtschafts-, Unternehmens- und Technikrecht der Technischen Universität Berlin, bevor sie an der Freien Universität Berlin promovierte. Nach einer langjährigen Lehrtätigkeit im Gesellschafts- und Konzernrecht ist sie inzwischen wieder an der TU Berlin tätig. Sie veröffentlichte u.a. zu den Themen Unternehmensfortführung, fehlerhafte Gesellschaft, akzessorische Haftung und Eigenkapitalersatzrecht.
Inhalt: Insolvenzverursachungshaftung in der Ein-Personen-GmbH ¿ Schutzproblem im Kapitalerhaltungsrecht ¿ Notwendigkeit einer zusätzlichen Regelung ¿ Begriff und Funktion der Insolvenzverursachungshaftung ¿ Prüfung (non-)deliktsrechtlicher Anspruchsgrundlagen ¿ Prüfung straf- und liquidationsrechtlicher Schutzgesetze.