Schweitzer Fachinformationen
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Soll dem Einzelnen Rechtsschutz gewährt werden, (nur) weil die Verwaltung verfahrensrechtliche Vorgaben nicht beachtet hat? Die Arbeit untersucht mit Blick auf das deutsche und das englische Rechtssystem, inwieweit die Antwort auf diese Frage auf drei bedeutenden Systementscheidungen verwaltungsrechtlicher Systeme beruht: Der Reichweite der verwaltungsgerichtlichen Inhaltskontrolle von Verwaltungsentscheidungen, der Rolle, die dem Verfahren bei der Findung einer Entscheidung der Verwaltung beigemessen wird und schließlich der objektiv- oder subjektivrechtlichen Ausrichtung des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes. Gezeigt wird, dass trotz der teilweise gegenläufigen Systementscheidungen – etwa die in Deutschland betonte »dienende Funktion« des Verwaltungsverfahrens für die materielle Verwaltungsentscheidung gegenüber der englischen »duty to act fairly« als eigenständiger prozeduraler Garantie – weitgehende Annäherungen beider Rechtssysteme in diesen Fragen zu beobachten sind
Maren Klinsing hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau und englisches Recht am University College London studiert. Ihr Rechtsreferendariat absolvierte sie am Kammergericht in Berlin mit Stationen beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Bonn sowie der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit im Kosovo. Nach Abschluss des zweiten Staatsexamens war sie zunächst als Rechtsanwältin im Bereich des Öffentlichen Wirtschaftsrechts tätigt und ist zurzeit Richterin in Berlin.