Dieser Werbe-Berater
- behandelt das Werberecht der Rechtsanwälte, aber auch der sozietätsfähigen Steuerberater und Notare, praxisnah und anschaulich
- bezieht auch das Werberecht der anderen freien Berufe, z.B. der Ärzte, mit ein
- stellt Einzelfälle der Werbung in ABC-Form vor und checkt deren Zulässigkeit
- enthält im Anhang wichtige werberechtliche Bestimmungen.
Aus dem Inhalt:
- Grundlagen des Werberechts: u.a. freiberuflicher Sonderstatus, Wettbewerbssituation, Sanktionen und Rechtsschutz bei Werbeverstößen
- Verfassungs- und Europarecht: u.a. einschlägige Grundrechte, Recht der Werbung, verfassungsrechtliche Schranken
- Wettbewerbsrechtliche Schranken: u.a. Verbot sittenwidriger Werbung nach § 1 UWG, Irreführungsverbot, vergleichende Werbung
- Freiberufsspezifische Schranken: u.a. maßgebliches Berufsrecht, Sachlichkeitsgebot
- Geltung des Berufsrechts: u.a. Mehrfachberufler, berufliche Zusammenarbeit, Drittwerbung
- Werberecht der Notare
"(.) Ein verlässliches Kompendium für jeden Rechtsanwalt, der geplante Werbemaßnahmen mit dem wettbewerbs- und berufsrechtlichen Regularium abgleichen will (.)."
In: Anwaltsblatt Dt. Anwaltsverein, 8,9/2004, zur 1. Auflage
"(.) Der Band inspiriert Angehörige der freien Berufe, sachliche und informative Werbung zu betreiben und sich damit dem Konkurrenzdruck des Marktes zu stellen. Was kann man sich mehr wünschen? Der Band ist uneingeschränkt empfehlenswert."
Rechtsanwalt Dr. Stefan Haupt, in: Neue Justiz, 12/2004, zur 2. Auflage
"(.) Zutreffend merkt Kleine-Cosack im Vorwort an, dass zur Vermeidung unnötiger wettbewerbs- wie berufsrechtlicher Verfahren eine Kenntnis des Werberechts und seiner Grenzen unverzichtbar ist. Die Vermittlung dieses Wissens gelingt Kleine-Cosack in einer wissenschaftlich fundierten und problemorientierten Weise."
In: Rechtsanwaltskammer Hamm, 3/ 2004, zur 2. Auflage
Expertenmeinung von Rechtsanwalt Uwe Scherf, zur 2. Auflage:
"Dr. Kleine-Cosack, Rechtsanwalt in Freiburg, gilt schon lange als der Liberalisierer der Berufsrechte. Nicht nur in seinen Referaten betonte er immer wieder, dass nur der Werbeschranken einreißen könne, der probiere über die gezogenen Berufsrechtsgrenzen hinauszugehen oder zumindest die Grenze immer wieder ein Stück nach hinten zu schieben. Kleine-Cosack muss die weitgehende Freigabe des Werberechts Musik in seinen Ohren gewesen sein.
Mit seinem nunmehr in zweiter Auflage erschienenen Werk "Das Werberecht der rechts- und steuerberatenden Berufe" beschreibt Kleine-Cosack die neu geschaffenen und erkämpften Werbemöglichkeiten. In der von Mauer und Krämer herausgegebenen Reihe "Anwalts-Management" im Beck-Verlag zeigt er auf - und wer könnte das besser als der damals einsame aber erfolgreiche Rufer im Wald - was geht, was noch nicht geht und was vielleicht demnächst doch gehen wird.
"Die moderne Dienstleistungsgesellschaft hat zwischenzeitlich auch die Bastion der Freiberuflichkeit erfasst", schreibt er - wahrscheinlich mit einem dicken Seufzer - in seinem Vorwort. Verkammerte freie Berufe seien einer Erosion ausgesetzt, die er an der weitgehenden Aufhebung der freiberufsspezifischen Schranken im Bereich der Werbung festmacht. Es ist gut, dass er von Erosion und nicht von Korrosion spricht. Mit seinen ihm typischen Hieben auf die Kammerwelt bemerkt er eine informationelle Bevormundung durch die Standesorganisationen.
Auf 335 Seiten erläutert er werberechtliche Besonderheiten, die alle verkammerten freien Berufe betreffen, er erklärt ausführlich den Begriff der Werbung und zeigt die wettbewerbsrechtlichen Schranken auf. Eine wahre Fundgrube ist das Kapitel H, in dem der Autor auf mehr als 140 Seiten Einzelfälle der Werbung in ABC-Form vorstellt und dabei viele Facetten möglicher Werbeformen kurz, aber umfassend umschreibt. Insoweit ist die Aufstellung auch durch eine Vielzahl weiterer Fundstellenhinweise ein Muss für die, die ihre Werbeaktivitäten gefahrlos installieren bzw. vorant
Produkt-Info
Reihe
Sprache
Verlagsort
Editions-Typ
Gewicht
ISBN-13
978-3-406-51295-7 (9783406512957)
Schweitzer Klassifikation
Von Dr. Michael Kleine-Cosack, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Freiburg i.Br.