Nach dem Grundsatz der Bindung des Verletzungsgerichts an die Markeneintragung darf allein das Deutsche Patent- und Markenamt über die Eintragungsfähigkeit einer Marke entscheiden, die ordentlichen Gerichte sind daran gebunden.
Dieser Grundgedanke wird kaum in Frage gestellt, er wird vielmehr geradezu als selbstverständlich vorausgesetzt - obwohl er weder im Markengesetz noch in den Vorläufergesetzen eine ausdrückliche Grundlage findet. Andreas Kiontke untersucht, ob die Verletzungsgerichte den Bindungsgrundsatz doch durchbrechen, indem sie i.R.d. Beurteilung der markenmäßigen Benutzung und der Verwechslungsgefahr den Marken anfängliche, absolute Schutzhindernisse entgegenhalten.
Mit Blick auf das Ausland legt der Band dar, welche Markenrechtssysteme in Bezug auf die Zuständigkeitsverteilung zur Prüfung der absoluten Schutzhindernisse im Eintragungs- und Löschungsverfahren bestehen.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2012
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Sprache
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Dicke: 15 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-86653-272-4 (9783866532724)
Schweitzer Klassifikation