Gehrt die fotografische Verwertung einer Sache dem Eigent?mer?
Ein ausschlie?liches Vervielf?ltigungsrecht als solches kennt das Sachenrecht nicht. Die urheberrechtlichen Verwertungsrechte sind zeitlich begrenzt und stehen zudem nicht dem Eigent?mer, sondern dem Urheber zu. Dennoch werden Fotografien vom Eigent?mer verboten oder nur gegen Entgelt erlaubt. Das Recht, eine gemeinfreie Sache zu fotografieren, wird damit zu einem handelbaren Gut, ohne als Ausschlie?lichkeitsrecht normiert zu sein.
Auch in anderen Bereichen gibt es Rechtspositionen, die keine Ausschlie?lichkeitsrechte sind und dennoch im Wirtschaftverkehr Bedeutung haben. Hierzu geh?ren Betriebs- und Gesch?ftsgeheimnisse sowie Pers?nlichkeitsrechte. Am Beispiel des sogenannten Rechts am Bild der eigenen Sache geht die Arbeit den dogmatischen Grundlagen neuer Ausschlie?lichkeitsrechte nach. Im ersten Teil werden die Grenzen der Abwehrbefugnisse des Eigent?mers nachgezeichnet. Im zweiten Teil wird ?berpr?ft, ob die Rechtsprechung den Schutzbereich des Sacheigentums um eine immaterielle Nutzung erweitern kann. Zuletzt werden die Ergebnisse der Untersuchung auf Webseiten ?bertragen, auf denen bestimmte Nutzungshandlungen durch eine virtuelle Hausordnung verboten sind.
Reihe
Sprache
Verlagsort
Produkt-Hinweis
Broschur/Paperback
Klebebindung
Maße
Höhe: 227 mm
Breite: 153 mm
Dicke: 13 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-8487-1719-4 (9783848717194)
Schweitzer Klassifikation