Um angesichts der fortschreitenden Globalisierung der Wirtschaft wettbewerbsfähig
zu bleiben, sehen sich Unternehmen genötigt, ihren Personalaufwand
zu reduzieren. Sie sind deshalb bemüht, ihre Arbeitsbedingungen flexibel zu
gestalten, z. B. durch Ausübung des Direktionsrechts. Art und Umfang dieses
einseitigen Gestaltungsrechts müssen dazu im Arbeitsvertrag vereinbart werden.
Dabei richtet sich die Zulässigkeit von Formulararbeitsvertragsklauseln
seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts nach dem
AGB-Recht gemäß §§ 305 ff. BGB, während die Ausübung des Direktionsrechts
weiterhin einer Überprüfung nach § 106 GewO, § 315 BGB unterliegt. Im ersten
Teil dieser Arbeit überprüft der Autor, ob und in welchem Umfang einzelne
Flexibilisierungsinstrumente im Rahmen des Direktionsrechts im deutschen
Recht vereinbart werden können. Der zweite Teil behandelt die entsprechenden
Regelungen des türkischen Arbeitsrechts. Im April des Jahres 1987 hat
die Türkei einen Antrag auf volle EWG-Mitgliedschaft gestellt. Ein wichtiger
Baustein ist dabei die Rechtsangleichung der Türkei an das Gemeinschaftsrecht.
Daraufhin wurden u. a. das Arbeitsgesetz und das Zivilrecht nach europäischem
Vorbild reformiert.
Reihe
Sprache
Verlagsort
Maße
Höhe: 22.3 cm
Breite: 15.3 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-8305-3244-6 (9783830532446)
Schweitzer Klassifikation