Das Wichtigste im Überblick
- Die wichtigsten Rahmenbedingungen
Geringfügig entlohnte Beschäftigungen
- Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung?
- Was geschieht, wenn die 450 Euro-Grenze überschritten wird?
- Wenn mehrere Beschäftigungen nebeneinander ausgeübt werden
- Besondere Personengruppen
- Wann tritt die Versicherungspflicht ein?
- Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
- Gibt es ab 2013 Besonderheiten bei Übergangsfällen?
Beiträge, Steuern und Umlagen
- Beiträge zur Rentenversicherung bei Rentenversicherungspflicht
- Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung
- Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung
- Beiträge für Beschäftigte im Privathaushalt
- Pauschale Steuern
- Umlagen
- Zahlung und Nachweis der Beiträge und Pauschsteuern sowie der Umlagen
Kurzfristige Beschäftigungen
- Wann liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor?
- Werden mehrere Beschäftigungen zusammengerechnet?
- Bei Verlängerung der Beschäftigung
- Was ist Berufsmäßigkeit?
- Besondere Personengruppen
- Keine Beiträge und Pauschsteuern, aber Umlagen
Wie Sie geringfügig Beschäftigte melden
- Was müssen Sie beachten?
- Der Beitragsgruppenschlüssel
- Der Personengruppenschlüssel
- Wer nimmt die Meldungen an?
- Meldeverfahren und Beitragseinzug im Privathaushalt
Wenn der Mini-Job ein wenig größer wird
- Die Gleitzonenregelung
- Welche Voraussetzungen gelten?
- Wie werden die Beiträge berechnet?
- Was gilt für Beschäftigungen, die bereits vor dem 1.1.2013 bestanden haben?
- Besonderheit in der Rentenversicherung
- Wie erfolgen die Meldungen?
- U1- und U2-Umlagen und Insolvenzgeldumlage
Stichwortverzeichnis
Die wichtigsten Rahmenbedingungen
Teilzeitjobs und Aushilfsbeschäftigungen werden in nahezu allen Betrieben und Wirtschaftszweigen angeboten. Sie sind aus der betrieblichen Praxis heute kaum mehr wegzudenken. Mini-Jobs sind flexibel und bieten deshalb für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlreiche Vorteile.
Der Begriff "geringfügige Beschäftigung" beinhaltet im Detail zwei Beschäftigungsvarianten, nämlich
- die geringfügig entlohnte Beschäftigung (450 Euro-Job) und
- die kurzfristige Beschäftigung.
Hier die wichtigsten Merkmale auf einen Blick:
- Geringfügige Beschäftigungen - ganz gleich, ob es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung oder eine kurzfristige Beschäftigung handelt - sind in der Sozialversicherung grundsätzlich versicherungsfrei. Mit einer Ausnahme: In der Rentenversicherung sind 450 Euro-Jobber versicherungspflichtig und werden an der Beitragszahlung beteiligt. Die Rentenversicherungspflicht kann vom Arbeitnehmer aber abgewählt werden.
- Durch eine geringfügige Beschäftigung wird keine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse begründet.
- Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen gilt eine feste monatliche Entgeltgrenze von 450 EUR.