Max Braeuer: Zueignung
I. Öffentliches Recht
Eberhard Diepgen: Nachbesserung nötig: Kunstförderung in Berlin - Klaus Finkelnburg: Wie jung darf, wie alt muss ein Baudenkmal sein? - Manfred Gentz: Kultur und Wirtschaft - Klaus Goecke: Dürfen Krankenkassen die Finanzierung erfolgversprechender Arzneimitteltherapien zur Behandlung von lebensbedrohlichen oder schweren Krankheiten ablehnen? - Christian von Hammerstein: Verfahrensermessen und Rechtsschutz in der Fusionskontrolle - Wolf Rüdiger von Hase: Umgebungsschutz für zwei Weltkunstwerke - Markus Heintzen: Der Bund und die Finanzen seiner neuen Hauptstadt - Eckart Hien: Das Bundesverwaltungsgericht: von Berlin nach Leipzig - Kornelius Kleinlein: Verwaltungsakt und Verwaltungsprozess - Michael Kloepfer: "Der Panther" und der Jurist - Raimund Körner: Einige Fragen an den Gesetzgeber, das Emissionshandelsrecht betreffend - Achim Krämer: Der Rechtsanwalt - Garant des Rechtsstaats - Wolfgang Kuhla: Beförderungskonkurrenzen von Beamten und Angestellten - Philip Kunig: Die Medien und das Persönlichkeitsrecht - einige Gedanken aus europäischer Veranlassung - Helmut Lecheler: Von der Kunst der Gesetzgebung - Peter Lerche: Kunstfreiheit inmitten aktueller Grundrechtskonzepte - Michael Malorny: Zur verwaltungsgerichtlichen Kontrolle von Immatrikulations- und Rückmeldegebühren - Detlef Merten: Freiheit als Staatsfundamentalprinzip - Karsten-Michael Ortloff: Baukunst - ein überflüssiger Rechtsbegriff? - Hans-Jürgen Papier: Toleranz als Rechtsprinzip - Christian Pestalozza: Beamte und "Beamte". Von der vermeintlichen Doppelzüngigkeit des § 839 BGB - Gero Pfennig: Öffentliche Haushalte ohne parlamentarische Kontrolle? - Rainer Pietzner: Geschichtliche Entwicklung der Verwaltungsvollstreckung - Otto Schily: Kulturförderung in Deutschland - Carl-Stephan Schweer: Architektenwettbewerb und Weiterbeauftragungszusage - Helge Sodan: Rechtsschutz gegen den gesetzwidrigen Marktzutritt kommunaler Wirtschaftsunternehmen.
II. Kunst- und Urheberrecht
Hartwig Ahlberg: Ist der Musikverleger noch Verleger? - Mareile Büscher: Concertino Veneziano - Zum Schutz nachgelassener Werke gemäß § 71 UrhG - Winfried Bullinger: Kunstwerke in Museen - die klippenreiche Bildauswertung - Renate Damm: "Von der ausgemolkenen Ziege bis zum rasenden Reporter" - Norbert P. Flechsig: Pressespiegelfreiheit in der Wissensgesellschaft - Horst-Peter Götting: Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit - Jan Hegemann: Der strafrechtliche Schutz des Rechts am eigenen Bild und des höchstpersönlichen Lebensbereiches - Anmerkungen zu einer verfehlten Gesetzgebung - Paul W. Hertin: Einige grünrechtliche Anmerkungen zur Verschmelzung von Bildender Kunst und Musik - Gangolf Hess: Atlantas Verbreitung: die widerstreitende Beweislast beim Zusammentreffen von § 17 Abs. 2 UrhG und § 1006 Abs. 1 Satz 1 BGB - Alexander Ignor: Beleidigung durch Verbreiten einer Beleidigung? - Rainer Jacobs: Die Urheberrechtsfähigkeit von Sendeformaten - Cornelius Lehment: Friesenhäuser und Prominentenvillen - Eigentum, Persönlichkeitsrecht und das Fotografieren fremder Häuser - Michael Loschelder: Die Enforce-ment-Richtlinie und das Urheberrecht - Stefan Lütje: Deutsche Filmförderung - Quo Vadis? - Gernod Meinel: Wer darf an den Bühnen befristet beschäftigt werden? - Slade R. Metcalf / Rachel Strom / Christine M. Wilson: The Conflict Between Personal Privacy Rights und the First Amendment to the U.S. Constitution - Wilhelm Nordemann: Die Reform des § 31 Abs. 4 UrhG - gut gemeint, aber daneben getroffen? - Gerhard Pfennig: Die Wahrnehmung der Urheberrechte Bildender Künstler in Deutschland - Markus Plesser: Lizenzen in der Insolvenz des Lizenzgebers - Franz Jürgen Säcker: Grenzüberschreitende Dienstleis-tungen und internationalprivatrechtlich anwendbares Sachrecht - Haimo Schack: Urheber, Miturheber, Anreger und Gehilfen - Christian Schertz: Bildnisse, die einem höheren Interesse der Kunst dienen - Die Ausnahmevorschrift des § 23 Abs. 1 Ziff. 4 KUG - Manfred Sc
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Produkt-Info
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Höhe: 252 mm
Breite: 182 mm
Dicke: 68 mm
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ISBN-13
978-3-452-26141-0 (9783452261410)
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