Vorwort
Einführung
Zeugnisrecht
- Rechtsgrundlagen
- Anspruchberechtigter
- Zeitpunkt der Zeugniserteilung
- Grundsätzlich keine Übersendungspflicht
- Antidiskriminierungsgebot
- Form des Zeugnisses
- Verjährung, Verwirkung, Verzicht und Ausschlussfristen
- Gerichtliche Geltendmachung des Zeugnisanspruchs
- Schadensersatz und Entschädigung
- Das gefälschte Zeugnis
Zeugnisinhalt
- Arten des Zeugnisses
- Wahrheit und wohlwollende Beurteilung
- Einzelfälle zum Zeugnisinhalt
Zeugnisformulierung: Erläuterungen und Textbausteine
- Häufige Fehlerquellen
- Aufbau des Arbeitszeugnisses
- Die einzelnen Zeugnisbestandteile
- Besonderheiten beim Zwischenzeugnis
- Besonderheiten beim Ausbildungszeugnis
- Besonderheiten beim Zeugnis für Praktikanten
Zeugnisformular mit Textbausteinen
Zeugnismuster
- Angestellte
- Führungskräfte
- Gewerbliche Arbeitnehmer
- Zeugnisse für Auszubildende, Trainees und Praktikanten
- Zwischenzeugnisse
Zeugnisanalyse
- Beurteilung von Arbeitszeugnissen
- Geheimcode
Die "Europass Zeugniserläuterung"
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Die Autoren
Arten des Zeugnisses
Einfaches Zeugnis
Beim einfachen Zeugnis wird lediglich die Art des Dienstverhältnisses und dessen Dauer bestätigt. Aussagen über die Leistung und die Führung sind im einfachen Zeugnis nicht enthalten.
Aufgenommen werden muss die Person des Arbeitnehmers mit Namen und Vornamen. Anschrift und Geburtsdatum sind nur mit Einverständnis des Arbeitnehmers aufzunehmen. Die Art der Beschäftigung ist so vollständig und genau anzugeben, dass sich ein Dritter hierüber ein Bild machen kann. Allgemeine Angaben sind dann nicht ausreichend, wenn der Arbeitnehmer mit Sonderaufgaben befasst war.
Als Dauer der Beschäftigung ist die rechtliche Dauer des Arbeitsverhältnisses anzugeben, d. h. bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Kündigung wirksam bzw. das Beschäftigungsverhältnis aufgelöst wird. Kürzere Unterbrechungen wie Urlaub, Krankheit usw. sind nicht anzugeben.